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Sitzungsvorlage

Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB "Weyerstraße"

17/1497 03.07.2024 Fachbereich 6

🟢 Beschlossen 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/1497 des Fachbereichs 6 regelt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB für das Gebiet „Weyerstraße“. Der Entwurf sieht vor, dem Vertrag mit der Maßnahmenträgerin AREA & Clavis Wohnungsbau GmbH zuzustimmen. Ziel des Vertrages ist die Sicherstellung der Erschließung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 151 liegenden Flurstücke. Da die Stadt Moers sowie die zuständigen Versorgungsunternehmen die notwendigen Baumaßnahmen für die künftigen öffentlichen Flächen in absehbarer Zeit nicht planen, übernimmt die Maßnahmenträgerin die Durchführung der Erschließung.

Dies umfasst den Ausbau von Verkehrsflächen, Parkflächen, Beleuchtungs- und Begrünungsanlagen sowie die Herstellung öffentlicher Grünflächen, einschließlich eines Spielplatzes der Kategorie B. Zudem sind Anlagen zur Schmutz- und Regenwasserableitung zu realisieren. Der Vertrag regelt wesentliche Punkte wie die Erschließungspflicht, die Kostentragung, Maßnahmen zum Art- und Baumschutz sowie die Abnahme und Gewährleistung der Anlagen. Die voraussichtlichen Kosten für die Baumaßnahmen belaufen sich auf insgesamt 1.886.900 Euro. Zur Absicherung der Maßnahmen sind Vertragserfüllungsbürgschaften an die Stadt Moers einzureichen. Die Verwaltung gibt an, dass keine städtischen Haushaltsmittel für das Vorhaben benötigt werden und keine Gründe gegen den Vertragsabschluss vorliegen. Alle künftigen öffentlichen Flächen im Vertragsgebiet wurden bereits zur Übertragung auf die Stadt angeboten.

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