Bebauungsplan Nr. 212 der Stadt Moers, Mitte (Am Fünderich) I. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Moers, den Bebauungsplan Nr. 212 für das Gebiet „Am Fünderich“ als Satzung zu beschließen. Damit sollen die Stellungnahmen aus den verschiedenen Phasen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung entsprechend der vorgenommenen Abwägung berücksichtigt werden.
Der Planungsprozess umfasst verschiedene Beteiligungsstufen, beginnend mit einer frühzeitigen Beteiligung im Jahr 2019 sowie einer öffentlichen Auslegung zwischen Dezember 2023 und Januar 2024. Im Rahmen der Behördenbeteiligung liegen Rückfragen der LINEG zum Entwässerungskonzept bezüglich des Moersbachs sowie Hinweise des Richtfunkstreckenbetreibers 450 Connect vor. In einer späteren Phase wurden Anpassungen am Plan vorgenommen, unter anderem zur Präzisierung von Festlegungen zu Baumpflanzungen und Maßnahmen gegen Vogelschlag. Zudem wurde die zulässige Tiefe für Balkone und Terrassen im Bereich des Wohngebiets WA 2 von drei auf vier Meter erweitert, sofern ein Mindestabstand zur westlichen Plangebietsgrenze eingehalten wird.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teile der erweiterten Moerser Innenstadt. Die Grenzen sind im Norden durch die Rheurdter Straße, im Osten durch die Rheinberger Straße, im Süden durch das Wohngebiet an der Hoffnungsstraße und im Westen durch den Moersbach definiert.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 20.03.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen