Moerser Signal - Anpassung der Projektförderrichtlinien
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1607 sieht eine Anpassung der Richtlinien zur Projektförderung im Rahmen der Initiative „Moerser Signal“ vor. Das „Moerser Signal“ wurde im November 2009 gegründet und 2016 mit dem Ziel reaktiviert, sich mit extremistischen Tendenzen in der Gesellschaft auseinanderzusetzen. Seit der Neubelebung wurden 52 Projekte von verschiedenen Trägern durchgeführt.
Der Kern der vorliegenden Änderung betrifft die Berechnung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen. Aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen soll die Pauschale für geleistete Arbeitsstunden bei der Ermittlung der Gesamtausgaben eines geförderten Vorhabens angepasst werden. Während in den aktuellen Richtlinien jede geleistete Arbeitsstunde mit 10 Euro berücksichtigt wird, soll dieser Wert auf 20 Euro angehoben werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Änderungen der Richtlinien zur Kenntnis nimmt und dem Hauptausschuss eine entsprechende Entscheidung empfiehlt. Die geltenden Richtlinien sind befristet bis zum 31. Dezember 2025. Die Verwaltung gibt an, dass die erforderlichen Mittel in ausreichender Höhe veranschlagt sind. Federführend für die Vorlage ist der Fachbereich 10.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 19.09.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen