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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 20.06.2024
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 5.Bericht Projekt "e:du - Eltern und Du"" Berichterstatterin: Frau Wolf, Neukirchener Erziehungsverein
- 6.1. Tätigkeitsbericht des Verfahrenslotsen/der Inklusionsberatung Berichterstatter: Herr Haas, FB 10
- 7.Kindertagespflege:Ausfalltage und Rückforderungen der Leistungen für den SachaufwandZur Vorlage · 17/1610 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1610 befasst sich mit der Finanzierung der Kindertagespflege in Moers und den damit verbundenen Regelungen zu Ausfalltagen sowie Rückforderungen von Leistungen für den Sachaufwand. Im Zentrum steht ein Beschlussvorschlag, die bisherige Anzahl der Ausfalltage nicht zu erhöhen und weiterhin den vollen Sachkostenzuschuss bei Überzahlungen zurückzufordern.
Hintergrund der Vorlage ist ein Anliegen von Vertreterinnen der Tagespflegepersonen. Diese regten eine Erhöhung der krankheitsbedingten Ausfalltage sowie eine Beschränkung der Rückforderung auf den Anerkennungsbetrag an, da die Sachkosten auch bei Nichtbetreuung teilweise weiter anfallen. Eine Prüfung durch die Verwaltung ergab, dass eine zusätzliche Gewährung von 15 Krankheitstagen eine Haushaltsmehrbelastung von rund 386.455 Euro pro Jahr zur Folge hätte. Ein Vergleich mit umliegenden Kommunen zeigt, dass Moers derzeit im Vergleich zu Städten wie Krefeld oder Duisburg keine Differenzierung zwischen Urlaubs- und Krankheitstagen vornimmt und die Anzahl der Tage mit 30 Tagen dem Standard der meisten Nachbarkommunen entspricht.
Hinsichtlich der Rückforderung von Sachkosten stellte die Verwaltung fest, dass die Geldleistung nach § 23 SGB VIII rechtlich als eine zusammenhängende Leistung erbracht wird. Ein Verzicht auf die Rückforderung der Sachkostenanteile würde eine freiwillige Leistung der Stadt darstellen, die mit erheblichen finanziellen Folgen und einem hohen administrativen Aufwand verbunden wäre. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass eine Differenzierung der Ausfalltage eine manuelle, einzelfallbezogene Berechnung sowie eine verstärkte Kontrolle von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erfordern würde.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Enthaltung der Liberalen Union
- 25.09.2024 · Hauptausschuss (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister, bei Enthaltung der Fraktion Liberale Union
- 19.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 8.Antrag Mietzuschuss im Rahmen des Neubaus der Kindertageseinrichtung St. BarbaraZur Vorlage · 17/1546 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, dem Hauptausschuss und dem Rat, den Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Martinus auf einen Mietkostenzuschuss für den Neubau der Kindertageseinrichtung St. Barbara in Moers-Meerbeck abzulehnen. Der geplante Neubau soll auf Kirchengrund durch einen Investor im Rahmen eines Mietmodells errichtet werden. Die Kirchengemeinde beantragt, den vom Investor kalkulierten Mietzins von 16,40 Euro pro Quadratmeter als temporären Sonderzuschuss anzuerkennen, bis die geltende Pauschale des Kita-Bildungs- und Betreuungsgesetz (KiBiz) diesen Betrag durch die jährliche Anpassung übersteigt.
Nach Angaben der Verwaltung belaufen sich die kalkulierten monatlichen Mietkosten bei einer Nutzfläche von 965 Quadratmetern auf 15.826,00 Euro. Die Mietobergrenze in Moers orientiert sich an der Mietkostenpauschale des KiBiz, die für das Kindergartenjahr 2024/2025 bei 13,01 Euro pro Quadratmeter liegt. Die Verwaltung führt an, dass die Mietobergrenze in allen Mieteinrichtungen der Stadt auf dieser Basis festgelegt wird. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der kalkulierte Mietzins deutlich über dem gewerblichen Mietpreisspiegel der niederrheinischen IHK für vergleichbare Flächen liegt.
Die Ablehnung der Verwaltung begründet sich zudem mit der Vermeidung eines Präzedenzfalls, da eine Zustimmung dazu führen könnte, dass weitere Investoren oder Eigentümer ähnliche Regelungen nachverhandeln. Die Verwaltung unterstützt die Forderung der Kirchengemeinde, die Rahmenbedingungen für Kita-Träger durch das Land Nordrhein-Westfalen zu verbessern, um eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 25.09.2024 · Hauptausschuss (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 19.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 9.Tummelferien 2024 und Planung der Tummelferien 2025Zur Vorlage · 17/1605 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1605 des Fachbereichs 10 befasst sich mit dem Rückblick auf die Tummelferien 2024 sowie der Planung für das Jahr 2025. Der Jugendhilfeausschuss soll den Bericht über die vergangenen Feriennaherholungsmaßnahmen zur Kenntnis nehmen und die Durchführung der Tummelferien 2025 im dargestellten Umfang beschließen.
Im Zeitraum vom 8. bis 24. Juli 2024 fanden die 51. Ausgabe der Tummelferien an sechs Standorten im Stadtgebiet statt, darunter die Innenstadt, Repelen, Kapellen, Asberg, Meerbeck und Eick. Von den 850 verfügbaren Plätzen wurden 829 belegt, was einer Auslastung von 98 % entspricht. Die Betreuung erfolgte durch die Mitarbeitenden des Kinder- und Jugendbüros sowie durch verschiedene Kooperationspartner wie die Offene Einrichtung für Kinder „Repelener Kids – ReKi“, die Einrichtung „Spielhaus Kapellen“, die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wesel e.V., die Einrichtungen „Römerstraße“ und „Pumpenhaus“, die evangelische Kirchengemeinde Rheinkamp sowie die Einrichtungen in Eick. Neben der Betreuung fanden Veranstaltungen wie die Kidsparade, ein Open-Air-Kino und ein Familientag statt.
Für die Planung 2025 ist vorgesehen, die Maßnahmen vom 14. bis 30. Juli durchzuführen. Die Gesamtkapazität soll weiterhin bei 850 Plätzen liegen. Das Online-Anmeldeverfahren soll nach den Osterferien 2025 wieder gestartet werden, wobei eine analoge Anmeldung weiterhin möglich bleibt. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2025 bereits veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 10.Moerser Signal - Anpassung der ProjektförderrichtlinienZur Vorlage · 17/1607 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1607 sieht eine Anpassung der Richtlinien zur Projektförderung im Rahmen der Initiative „Moerser Signal“ vor. Das „Moerser Signal“ wurde im November 2009 gegründet und 2016 mit dem Ziel reaktiviert, sich mit extremistischen Tendenzen in der Gesellschaft auseinanderzusetzen. Seit der Neubelebung wurden 52 Projekte von verschiedenen Trägern durchgeführt.
Der Kern der vorliegenden Änderung betrifft die Berechnung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen. Aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen soll die Pauschale für geleistete Arbeitsstunden bei der Ermittlung der Gesamtausgaben eines geförderten Vorhabens angepasst werden. Während in den aktuellen Richtlinien jede geleistete Arbeitsstunde mit 10 Euro berücksichtigt wird, soll dieser Wert auf 20 Euro angehoben werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Änderungen der Richtlinien zur Kenntnis nimmt und dem Hauptausschuss eine entsprechende Entscheidung empfiehlt. Die geltenden Richtlinien sind befristet bis zum 31. Dezember 2025. Die Verwaltung gibt an, dass die erforderlichen Mittel in ausreichender Höhe veranschlagt sind. Federführend für die Vorlage ist der Fachbereich 10.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Hauptausschuss (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 19.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 11.Priorisierung von Baumaßnahmen städtischer Gebäude ( „zgm-Prioritätenliste“)Zur Vorlage · 17/1387 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Zentrale Gebäudemanagement hat eine Sitzungsvorlage zur Priorisierung städtischer Baumaßnahmen vorgelegt. Da aufgrund finanzieller und personaltechnischer Rahmenbedingungen nicht alle anstehenden Vorhaben zeitnah umgesetzt werden können, wurde eine Liste erstellt, die Baumaßnahmen nach rein bautechnischen Aspekten ordnet. Die Vorlage dient der Optimierung der Projektplanung sowie der Schaffung von Transparenz für die Politik und die Öffentlichkeit.
Die Planung unterscheidet zwischen laufenden Maßnahmen und geplanten Maßnahmen. Die laufenden Maßnahmen, deren Baubeginn bereits erfolgt ist oder beschlossen wurde, genießen oberste Priorität, um Kostensteigerungen zu vermeiden. Die geplanten Maßnahmen sind in die Kategorien A bis C unterteilt. Bei dieser Einteilung wurden der Zustand der Bestandsgebäude, die bautechnische Dringlichkeit von Ersatzneubauten sowie die Vorgaben aktueller Förderprogramme berücksichtigt. Ziel ist es, dringende Bedarfe zu decken und den Verlust von Fördermitteln zu verhindern. Zudem können Maßnahmen mit niedrigerer Priorität nach oben gestuft werden, sofern neue Förderungen zur Haushaltsentlastung verfügbar sind.
Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften, der Hauptausschuss sowie der Rat den Bericht zur Kenntnis nehmen. Weitere Ausschüsse sollen die Vorlage im September-Sitzungslauf zur Kenntnis erhalten. Ein Gesamtkonzept zur Sanierung von Turnhallen wurde bereits in die Priorisierung einfließen lassen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2024 · Ausschusses für Feuerwehr, Ordnung und Sicherheit (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
- 16.09.2024 · Schulausschuss (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 13.09.2024 · Sportausschuss (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Kulturausschuss (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung)
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung)
- 24.06.2024 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Zur Kenntnis genommen - 12.Sportpark Rheinpreußen - NutzungsordnungZur Vorlage · 17/1609 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1609 des Fachbereichs 6 befasst sich mit der Einführung einer Nutzungsordnung für den Sportpark Rheinpreußen in Meerbeck. Das Gelände, welches auf dem Areal des ehemaligen Rheinpreußenstadions durch Mittel der Städtebauförderung umgestaltet wurde, dient als öffentliche Anlage mit Sport-, Spiel- und Aufenthaltsangeboten für die Öffentlichkeit sowie für Sportvereine.
Die vorliegende Ordnung soll den Anforderungen der gemeinsamen Nutzung durch Vereine und die Öffentlichkeit gerecht werden. Sie knüpft an bestehende Regelungen für Grünanlagen, Spielplätze und öffentliche Anlagen im Stadtgebiet an und passt diese für den spezifischen Zweck des Sportparks an. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Festlegung von Vorrangzeiten für Sportvereine sowie die Zuweisung entsprechender Befugnisse. Zudem werden Öffnungs- und Schließzeiten definiert, um eine Fehlnutzung sowie Vandalismus bei nächtlicher Nutzung zu begrenzen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt, der Jugendhilfeausschuss sowie der Sportausschuss dem Rat die Verabschiedung der Nutzungsordnung als Satzung empfehlen. Die Umsetzung der Maßnahme hat laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen. Die Beratung der Vorlage ist für die Ausschüsse im September 2024 vorgesehen, während die Entscheidung im Rat für den 1. Oktober 2024 angesetzt ist.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024 · Rat (28. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 19.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 13.09.2024 · Sportausschuss (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - 13.Sachstandsbericht zu Baumaßnahmen mit FördermitteleinsatzZur Vorlage · 17/1585 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Zentrale Gebäudemanagement hat eine Sitzungsvorlage vorgelegt, die einen Sachstandsbericht zu laufenden Baumaßnahmen mit Einsatz von Fördermitteln enthält. Die Vorlage dient der Information des Schulausschusses, des Jugendhilfeausschusses sowie des Ausschusses für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften.
Der Bericht erläutert verschiedene Förderprogramme. Im Rahmen des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ stehen der Stadt Moers für Baumaßnahmen insgesamt über 9,3 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Verwendungsnachweis für das Kontingent aus dem Jahr 2020 muss bis zum 5. November 202
4 erbracht werden. Ein aktuelles Projekt an der GG St. Marien wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 fertiggestellt.
Des Weiteren werden Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) aufgeführt. Für Kapitel 1 entfallen Fördersummen in Höhe von rund 7,08 Millionen Euro, wobei der Nachweis der Mittelverwendung bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen muss. Für Kapitel 2 stehen etwa 6,69 Millionen Euro zur Verfügung, wobei die Abnahme der Maßnahmen bis Ende 2025 erfolgen muss.
Im Bereich der Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden werden Projekte an der Grundschule Hülsdonk und der Sportanlage Repelen genannt, die durch das Programm „progres.nrw 2023“ gefördert werden. Zudem wird über den Belastungsausgleich G9 berichtet, der Investitionen an Gymnasien unterstützt. Die Mittel für die Jahre 2022 und 2023 wurden bereits vereinnahmt; die Mittel für 2025 und 2026 hängen von den Schülerzahlen ab und sollen unter anderem für den Anbau am GY Adolfinum verwendet werden.
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Beratungsfolge
- 23.09.2024 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
- 16.09.2024 · Schulausschuss (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Zur Kenntnis genommen - 14.Bericht zu Baumaßnahmen an Kinder- und JugendeinrichtungenZur Vorlage · 17/1588 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1588 des Zentralen Gebäudemanagements befasst sich mit dem aktuellen Sachstand von Baumaßnahmen an zwei Kinder- und Jugendeinrichtungen in Moers. Der Bericht dient der Information der zuständigen Gremien und liegt zur Kenntnisnahme in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 19. September 2024 sowie des Ausschusses für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften am 23. September 2024 vor.
Gegenstand der Vorlage sind die Fortschritte bei der Erweiterung der Kindertageseinrichtung in der Ulrich-von-Hutten-Straße 19 sowie der Neubau der Kindertageseinrichtung am Achterrathsfeld. Die detaillierten Informationen zum jeweiligen Baufortschritt sind in den Anlagen der Vorlage aufgeführt. Die finanziellen Auswirkungen der genannten Maßnahmen werden im Rahmen der beigefügten Sachstandsberichte dargestellt. Mit dem Beschlussvorschlag wird angestrebt, dass die entsprechenden Ausschüsse die Berichte offiziell zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 23.09.2024 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (20. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
Ergebnis: Zur Kenntnis genommen - 15.Berichterstattung für den Rat
- 16.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 17.Anträge und Anfragen von Mitgliedern