Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft Moers mbH Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Moers, die Bestellung eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 der Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft Moers mbH zu beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung beauftragt wird, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Vinken, Görtz, Lange und Partner aus Duisburg mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 zu betrauen. Die Prüfung soll sich auch auf die Prüfungsgegenstände gemäß § 53 HGrG erstrecken.
Die Geschäftsführung ist laut Gesellschaftsvertrag verpflichtet, den Jahresabschluss inklusive Anhang innerhalb von acht Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufzustellen und prüfen zu lassen. Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. Da das genannte Unternehmen bereits den Jahresabschluss für das Jahr 2021 geprüft hat, schlägt die Geschäftsführung eine erneute Bestellung vor. Durch diese Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 04.12.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 25.11.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen