ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Friedhofssatzung der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Moers, die Mitglieder des Verwaltungsrates der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR zu ermächtigen, die Friedhofssatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2025 zu beschließen. Die Anpassung der Satzung erfolgt aufgrund aktueller Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und orientiert sich an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.
Im Rahmen der Neuregelung wird unter anderem festgelegt, dass Ausgrabungen künftig die Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde benötigen. Da eine AöR keine ordnungsbehördlichen Aufgaben wahrnehmen kann, wurde dieser Prozess entsprechend angepasst und bereits mit der zuständigen Behörde abgestimmt. Zudem ist für anonyme Beisetzungen künftig ein schriftlicher Nachweis über den Willen der verstorbenen Person, beispielsweise durch ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht, erforderlich.
Die Entscheidungsgewalt über die Satzung liegt beim Verwaltungsrat der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR, wobei dieser an die Weisungen des Rates gebunden ist. Der Entwurf der neuen Friedhofssatzung wird dem Verwaltungsrat zur Beratung und Beschlussfassung in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 vorgelegt. Durch die Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 04.12.2024Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 27.11.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister