Grundsteuerhebesätze 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Moers die Verabschiedung der Hebesatzsatzung für das Jahr 2025. Dabei sollen die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 521 % und für die Grundsteuer B auf 947 % festgelegt werden. Diese Werte basieren auf den Empfehlungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erzielung einer Aufkommensneutralität. Die Verwaltung hat die neuen Sätze anhand der vorliegenden Datensätze geprüft und als rechnerisch nachvollziehbar bewertet.
Die Neufestsetzung erfolgt aufgrund veränderter Messbeträge, wobei bei Nichtwohngrundstücken eine Verminderung der Werte festgestellt wurde. Um eine Belastungsverschiebung zu vermeiden, wird die Anwendung differenzierter Hebesätze thematisiert. Da jedoch unterschiedliche Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit einer solchen Differenzierung vorliegen, ist die rechtliche Lage derzeit ungeklärt. Die Verwaltung soll erneut auf die Angelegenheit zurückkommen, sobald eine rechtssichere Differenzierung möglich ist, und zudem einen Vorschlag für die Grundsteuer C unterbreiten.
Eine Entscheidung des Rates wird für die Sitzung am 4. Dezember 2024 angestrebt. Dies dient dazu, den rechtzeitigen Erlass von Steuerbescheden zum 1. Januar 2025 sicherzustellen und einen Ausfall der Steuereinnahmen sowie Verzögerungen in der Bearbeitung von Steuerfällen zu verhindern.
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Beratungsfolge
- 04.12.2024Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – bei Gegenstimmen des Bürgermeisters und der Fraktion Die FRAKTION
- 27.11.2024kein Ergebnis hinterlegt