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Sitzungsvorlage

Kinder- und Jugendzentrum Eick - Fortführung der Leistungsvereinbarung über den Betrieb einer Kinder- und Jugendeinrichtung

17/1743 12.02.2025 Fachbereich 10

🟢 Beschlossen 12.02.2025 · Rat (31. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung empfiehlt die Weiterführung der Leistungsvereinbarung für den Betrieb des Kinder- und Jugendzentrums Eick bis zum 31. Dezember 2027. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Vertrag im bisherigen Umfang analog zu anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen fortzusetzen. Die aktuelle Vereinbarung endet am 31. Juli 2025.

Die Einrichtung wird von der Kirchengemeinde Rheinkamp betrieben und richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 27 Jahren. Die finanzielle Förderung umfasst eine sozialpädagogische Vollzeitstelle sowie Zuschüsse für Verwaltungs-, Betriebs-, Sach-, Organisations- und Gebäudekosten. Für das Jahr 2025 sind die Erweiterung des Angebots, etwa durch Berufsberatung und Hausaufgabenbetreuung, sowie die Fortführung von Kooperationen bei Ferienmaßnahmen vorgesehen. Zudem übernimmt die Einrichtung die Betreuung minderjähriger Flüchtlinge.

Die Fortführung der Förderung dient dazu, den im kommunalen Kinder- und Jugendförderplan festgestellten Bedarf im Stadtteil Eick zu decken. Sowohl die Fachverwaltung als auch das zuständige Fachgremium AG 78 Jugendarbeit sprechen sich für die Weiterführung aus. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2025 in Höhe von 117.845 Euro veranschlagt. Für die Jahre 2026 und 2027 werden aufgrund der Personalkostensteigerungen Beträge von etwa 122.350 Euro beziehungsweise 127.050 Euro benötigt.

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