Regelung des Grillens in den Parkanlagen ab 2025 und Aktualisierung der Parkanlagensatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Sitzungsvorlage wird die Neuregelung des Grillens in den Parkanlagen ab 2025 sowie eine Aktualisierung der Parkanlagensatzung behandelt. Aufgrund von Erfahrungen mit Müll und Rauchentwicklung im Freizeitpark sollen die bisherigen kostenlosen Grillareale „Krefermelder Straße“ und „Bettenkamp“ verändert werden. Da sich die Eröffnung des neuen, von Enni geplanten Grillareals auf dem Solimare-Gelände voraussichtlich bis Mitte 2026 verzögert, sieht ein Vorschlag der Verwaltung eine gestaffelte Aufhebung vor. Das Areal an der Krefelder Straße soll bereits ab 2025 aufgehoben werden, während die Nutzung des Areals „Bettenkamp“ bis zum Sommer 2026 bestehen bleiben kann. Ein kostenloses Grillen im Freizeitpark wird künftig nicht mehr möglich sein; eine Nutzung ist lediglich am Schwafheimer Bergsee vorgesehen.
Im Zuge der Anpassung wird auch der Geltungsbereich der Parkanlagensatzung erweitert, um neue Bereiche wie den Skate- und Bikepark sowie ökologische Vorrangflächen einzubeziehen. Die Neuregelung konkretisiert zudem das Verbot von S-Pedelecs mit einer Geschwindigkeit bis 45 km/h in den Parkanlagen. Des Weiteren ist das Beklettern von Denkmälern und Skulpturen künftig untersagt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat, die erste Satzung zur Änderung der Parkanlagensatzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Freie Fraktion Moers und Einzelratsmitglied Fischer
- 20.03.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN