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Sitzungsvorlage

Satzung über die Unterhaltung und Bereitstellung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Asylantragsteller, Spätaussiedler und Flüchtlinge (Unterkunftssatzung)

17/1774 27.05.2025 Fachbereich 7

🟢 Beschlossen 27.05.2025 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (14. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Moers plant eine Änderung der Unterkunftssatzung, welche die Bereitstellung städtischer Unterkünfte für Obdachlose, Asylantragsteller, Spätaussiedler und Flüchtlinge regelt. Die Verwaltung schlägt vor, die Berechnung der Nutzungsgebühren wieder von einer flächenbezogenen Abrechnung pro Quadratmeter auf eine einheitliche Gebühr pro Person umzustellen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Verwaltungsaufwand bei Umzügen innerhalb der Unterkünfte zu reduzieren, da seit einer Änderung im Jahr 2018 für jeden Wohnortwechsel neue Gebührenbescheide erstellt werden mussten.

Die Kalkulation der neuen Gebühren basiert auf den Kosten des Jahres 2023 und einer durchschnittlichen Auslastung von 75 Prozent. Die Nutzungsgebühr beträgt 268 Euro zuzüglich 43 Euro für Strom, was eine Gesamtsumme von 311 Euro ergibt. Für die Obdachlosenunterkunft in der Römerstraße wird bei einer angenommenen Auslastung von 60 Prozent ein Betrag von 347 Euro angesetzt. Für Spätaussiedler sieht der Entwurf zudem eine Reduzierung der Nutzungsgebühr um 20 Prozent vor, wobei die Verwaltung auf die Nutzung von Integrationspauschalen zur Deckung von Aufwendungen für Übergangswohnheime hinweist.

Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf die Umstellung der Kalkulationsbasis, während die Höhe der Erlöse weiterhin von der Anzahl der untergebrachten Personen abhängt. Der Entwurf wird im Rahmen der kommenden Sitzungsfolge im Sozialausschuss, im Hauptausschuss und im Rat beraten.

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