Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Moers und deren Anlagen gem. § 80 Abs. 3 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 für die Stadt Moers wurden im Zeitraum vom 16. Dezember 2024 bis zum 15. Januar 2025 Einwendungen eingereicht. Ein Einwohner richtete hierzu drei E-Mails an den Bürgermeister, in denen Themen wie die Bäume im Schlosspark und der Streichelzoo sowie die Erhöhung der Grundsteuer angesprochen wurden.
Bezüglich der Anmerkungen zum Schlosspark wird auf eine öffentliche Sondersitzung des Rates vom 16. Januar 2025 verwiesen, in der über Sanierungsmaßnahmen beraten wurde. Zur Grundsteuererhöhung führt die Verwaltung aus, dass die Neubewertung von Wohnimmobilien durch das Finanzamt im Zuge der Grundsteuerreform zu einem gestiegenen Messbetrag geführt hat. Der Rat der Stadt hat für das Jahr 2025 einen Hebesatz für Wohngrundstücke von 827 Prozent beschlossen, was eine Änderung gegenüber dem Vorjahr darstellt und auf Aufkommensneutralität abzielt. Durch die Entscheidung für differenzierte Hebesätze zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken sollen die Belastungen für Wohnimmobilien im Vergleich zu einem einheitlichen Hebesatz von 947 Prozent reduziert werden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die eingegangenen Einwendungen zur Kenntnis zu nehmen, diese jedoch bei der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2025 nicht zu berücksichtigen. Der Hauptausschuss wird dem Rat entsprechend einen Beschlussvorschlag zur Zurückweisung der Einwendungen vorlegen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 12.02.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 05.02.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister