Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB "Am Fünderich"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Moers wird über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für das Gebiet „Am Fünderich“ beraten. Die Sitzungsvorlage 17/1809 empfiehlt die Zustimmung zum Vertrag mit der Wohnen am Moersbach Grundbesitz GmbH. Gegenstand des Vertrages ist die Sicherstellung der Erschließung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 212, was die Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen, Grünflächen sowie Anlagen zur Regenwasserableitung umfasst.
Da für diese Maßnahmen im Bereich der zukünftigen öffentlichen Anlagen seitens der Stadt und des Unternehmens ENNI auf absehbare Zeit keine Investitionen geplant sind, übernimmt die Maßnahmenträgerin die Durchführung der Erschließung. Der Vertrag regelt unter anderem die Erschließungspflicht, die Kostensicherung, Gestaltungsvorgaben sowie artenschutzrechtliche und energieeffiziente Maßnahmen. Die voraussichtlichen Kosten für die Baumaßnahmen werden auf 2.086.000 Euro geschätzt. Zur Absicherung der Vertragserfüllung sind Bürgschaften durch die Maßnahmenträgerin vorzusehen. Ein Einsatz städtischer Haushaltsmittel ist nicht erforderlich, und die Verwaltung sieht keine Gründe gegen den Vertragsabschluss.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 20.03.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen