Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der freiwilligen Feuerwehr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Neuregelung der monatlichen Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der freiwilligen Feuerwehr vorgelegt. Damit soll die bestehende Regelung aus dem Jahr 2017 zum 31. März 2025 aufgehoben werden. Der neue Vorschlag sieht vor, die Aufwandsentschädigung für die Leitung der Feuerwehr rückwirkend zum 1. Juli 2024 auf das 1,6-fache des Satzes der Ratsmitglieder festzulegen. Für die stellvertretende Leitung der Feuerwehr ist ab dem 1. April 20
Die Neuregelung begründet sich auf den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz sowie auf der gestiegenen Einsatzbelastung und den erhöhten fachlichen Anforderungen im Ehrenamt. Finanziell führt die Maßnahme zu einem monatlichen Mehrbedarf von etwa 1.721 Euro. Für das Jahr 2025 werden Mehrkosten in Höhe von rund 15.489 Euro erwartet, während ab dem Jahr 2026 mit jährlichen Mehrausgaben von über 20.000 Euro zu rechnen ist. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt unter dem Bereich Gefahrenvorbeugung und -abwehr veranschlagt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 150 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 09.04.2025Abstimmungsergebnis:abgesetzt
- 02.04.2025Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen, bei Gegenstimmen des Bürgermeister und Enthaltung der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 28.03.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen