Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und für sonstige Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes in der Stadt Moers (VB Satzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/1835 sieht eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Brandverhütungsschauen und weitere Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes in Moers vor. Die letzte Fassung dieser Satzung wurde im Dezember 2018 beschlossen.
Aufgrund gestiegener Personalkosten ist eine Neukalkulation der Gebührentarife auf Basis der KGST-Werte erforderlich geworden. Im Rahmen der Neufassung erhöhen sich die Tarife für die Positionen 1 bis 3 von bisher 67,57 Euro auf 73,86 Euro pro Stunde. Der Tarif für die Position 4 steigt von 40,41 Euro auf 47,78 Euro pro angefangene halbe Stunde an. Die Fahrzeugpauschale für An- und Abfahrt wird hingegen von 18,93 Euro auf 14,20 Euro reduziert.
Die Gebührenbemessung basiert auf der Liste der Brandschauobjekte des Verbandes der Feuerwehren in NRW, die seit der letzten Beschlussfassung unverändert blieb. Bei einer jährlichen Anzahl von etwa 100 Brandverhütungsschauen wird mit einem jährlichen Mehreinnahmen von circa 1.000 Euro gerechnet. Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Feuerwehrausschuss und im Hauptausschuss beraten, bevor der Rat der Stadt Moers die Entscheidung trifft.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.04.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister, bei Enthaltung der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 02.04.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 28.03.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen