Bebauungsplan Nr. 345 der Stadt Moers, Hülsdonk (Ueltgesforthof) - Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Moers soll über die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 345 für das Gebiet Hülsdonk (Ueltgesforthof) als Satzung entscheiden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt hat hierzu einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorgelegt. Das Plangebiet wird im Norden durch die Straße Zum Flutgraben und das Schulgebäude der Grundschule Hülsdonk, im Osten durch den Hülsdonker Flutgraben, im Süden durch die Straße Zum Ueltgesforthof sowie im Westen durch Grundstücksflächen der Parsickstraße begrenzt.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden verschiedene Anregungen von der Öffentlichkeit und von Behörden berücksichtigt. So wurde der Geltungsbereich verkleinert, indem die Privatstraße „Zum Ueltgesforthof“ herausgenommen wurde. Zudem wurden Anpassungen zur Erhaltung von Bäumen sowie zur Bereitstellung einer Tiefgarage vorgenommen. Weitere Änderungen in den Planunterlagen beziehen sich auf Themen wie Lärmschutz, Waldschutz und bauliche Vorgaben bei Dachformen und Gebäudeabständen.
Die Umsetzung des Bebauungsplans ist an den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gebunden. Die Kosten für die Planung, Gutachten und die Erschließung werden von einem Investor getragen. Durch den Verkauf von städtischen Flächen an diesen Investor sollen Einnahmen für die Stadt erzielt werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.07.2025Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme des Einzelratsmitgliedes Born
- 26.06.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion Die FRAKTION - Die PARTEI