Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB „Ueltgesforthof"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Moers soll dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für das Gebiet „Ueltgesforthof“ in Hülsdonk zustimmen. Der entsprechende Beschlussvorschlag wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt vorberaten. Vertragspartner des Vorhabens ist die AIP – Wohnen Bauträger GmbH.
Die Maßnahmenträgerin beabsichtigt, Teile der Grundstücke innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 345 zu bebauen. Um die städtebaulichen Ziele des Plans umzusetzen, sieht der Vertrag verschiedene Verpflichtungen vor. Dazu gehören die Kostenübernahme für interne und externe artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die Umsetzung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen. Des Weiteren regelt das Dokument die Sicherung von Wegeverbindungen, die Beteiligung an Kosten für eine Waldumwandlung, die Herstellung von Freianlagen sowie Vorgaben zur energieeffizienten Versorgung und zur Starkregenvorsorge.
Ein von der Maßnahmenträgerin unterzeichneter Entwurf des Vertrages liegt der Verwaltung bereits vor. Nach Einschätzung der zuständigen Fachabteilung ist die Umsetzung des Vorhabens durch die Maßnahmenträgerin möglich, wobei keine städtischen Haushaltsmittel beansprucht werden. Gegen den Vertragsabschluss sind der Verwaltung keine Gründe bekannt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme des Einzelratsmitgliedes Born
- 26.06.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen