Moers Transparent

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Sitzungsvorlage

Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige

17/1966 09.07.2025 Fachbereich 4

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Ratssitzung vom April 2025 wurde ein Antrag eingebracht, für den Fall auszusprechen, dass die Bundes- und Landesregierungen bis zur Sommerpause kein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige erlassen, eine eigene ordnungsbehördliche Verordnung für Moers zu erlassen. Ein Ratsmitglied der Fraktion Die Grafschafter hatte diesen Vorschlag unterbreitet. Parallel dazu beschloss der Rat im Juni 2025 eine Resolution, die die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zu einer landesweiten Regelung auffordert.

Die Verwaltung hat die rechtlichen Möglichkeiten sowie die Situation im Stadtgebiet geprüft. Laut der Prüfung liegen derzeit keine besonderen Vorkommnisse in den örtlichen Krankenhäusern oder bei den zuständigen Fachdiensten für Ordnung und Jugend vor, weshalb aktuell keine erhebliche Gefahrenlage festgestellt wurde. Rechtlich bestehen Bedenken gegen eine rein kommunale Regelung, da die Gefahr nicht auf das Stadtgebiet beschränkt sei und eine solche Verordnung zu einem regulatorischen Flickenteppich führen könnte. Zudem müssten die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Auf Bundesebene wurde ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht, der das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz ändern soll. Ziel ist es, den Missbrauch von Lachgas einzuschränken und Regelungslücken zu schließen. Der Entwurf sieht ein Verbot der Abgabe, des Erwerbs und des Besitzes an Minderjährige sowie Verbote für den Versandhandel und Automatenverkauf vor. Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren beobachten.

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