Aktualisierung der Richtlinien zur Förderung instrumentaler und vokaler Musikgruppen in Moers
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Moers die Zustimmung zur Aktualisierung der Richtlinien für die Förderung instrumentaler und vokaler Musikgruppen. Die Vorlage sieht vor, die bestehenden Regelungen für den Zeitraum von 2026 bis 2029 fortzuführen. Dabei soll der jährliche Förderbetrag in Höhe von 18.000 Euro beibehalten werden, wie er im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts festgelegt wurde. Die derzeit gültigen Richtlinien laufen zum 31. Dezember 2025 aus.
Die Mittelverwendung basiert auf einer Mischkalkulation, die auch für die Musikalische Gesellschaft Moers e.V. zur Anwendung kommt. Die Hälfte der Fördersumme ist für die Grundsicherung der Gruppen vorgesehen, um Kosten wie Proberaummieten oder Chorleiterpauschalen zu decken. Der zweite Teil der Mittel soll auf Basis eines Punkteschlüssels für absolvierte Auftritte verteilt werden. Der Entwurf der aktualisierten Richtlinien wurde im Vorfeld mit dem Vorstand der Musikalischen Gesellschaft Moers e.V. einvernehmlich besprochen. Eine mögliche Neuevaluierung der Förderung ist nach Ablauf des festgelegten Zeitraums vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen sind im Haushalt für den Bereich Bildung in der Stadt Moers veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 10.09.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen