Antrag der Fraktion Die FRAKTION- Die PARTEI: Änderung der Vergnügungssteuersatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die FRAKTION- Die PARTEI hat einen Antrag zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung in Moers gestellt. Kern des Antrags ist die Umgestaltung der Wettbürosteuer zu einer örtlichen Aufwandsteuer sowie eine damit verbundene Verdoppelung des Steuersatzes.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass eine rechtliche Umsetzung der angeregten Umgestaltung nicht möglich sei. Grundlage hierfür ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2022, wonach die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist, da sie den bundesrechtlich geregelten Steuern im Rennwett- und Lotteriegesetz gleichartig ist. Dieser Präzedenzfall hat Auswirkungen auf die Satzung der Stadt Moers. Zudem verweist die Verwaltung auf Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes, wonach Kommunen auf der Basis örtlicher Satzungen keine weiteren Belastungen stützen sollten und bestehende Regelungen im Bereich der Wettbürosteuer eher aufzuheben seien.
Hinsichtlich der bereits bestehenden Steuer für Apparate in Spielhallen oder Gastwirtschaften, deren Satz seit dem 1. Juli 2024 bei 23 Prozent liegt, bewertet die Verwaltung eine Verdoppelung des Satzes auf 46 Prozent als rechtlich bedenklich. Eine Beratung über eine moderate Anhebung wurde jedoch als Option angeführt.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025kein Ergebnis hinterlegt
- 10.12.2025Abstimmungsergebnis: