ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Moers, die Mitglieder des Verwaltungsrates der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR zu ermächtigen, die Gebührensatzung zur Entwässerung mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zu beschließen. Die Neufassung der Satzung wurde durch den Vorstand der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR erarbeitet und wird dem Verwaltungsrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Anpassungen der Gebührensatzung beinhalten Änderungen der Gebührentarife sowie die Einführung einer Möglichkeit zur Reduzierung der Niederschlagswassergebühren durch den Einsatz qualifizierter Regenwassernutzungsanlagen. Die rechtliche Grundlage für die Erlassung solcher Satzungen durch die Stadt Moers für das der ENNI übertragene Aufgabengebiet ergibt sich aus der Gemeindeordnung und der Unternehmenssatzung des Unternehmens. Der Verwaltungsrat ist bei der Beschlussfassung über den Erlass von Satzungen an die Weisungen des Rates gebunden.
Die entsprechenden Gebührenkalkulationen für die Jahre 2026 und 2027 wurden bereits in einer separaten Vorlage dargestellt. Für die vorliegende Maßnahme werden keine finanziellen Auswirkungen ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit der Bürgermeisterin, bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion und Enthaltungen der Fraktion Die Linke Liste und Einzelratsmitglied van Meegeren
- 10.12.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit der Bürgermeisterin