Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Wohnungsbau-Turbo") I.Grundsätzliche Informationen und Vorgehensweise II. Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BauGB zum Vorhaben Länglingsweg 15/17 in Schwafheim
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt einen Beschlussvorschlag zur Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gemäß § 36a BauGB für ein Bauvorhaben am Länglingsweg 15/17 in Schwafheim vor. Grundlage ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, welches durch Änderungen im Baugesetzbuch Erleichterungen bei der Zulassung von Wohnungsbauvorhaben ermöglicht.
Das beantragte Vorhaben umfasst den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zehn Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Das Projekt weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 10/19B ab, insbesondere durch eine Überschreitung der vorderen Baugrenze sowie eine Erhöhung der Geschossflächenzahl von 0,7 auf etwa 0,89. Die fachliche Beurteilung der Verwaltung ergibt, dass die Abweichungen städtebaulich verträglich sind, da sie sich an die Umgebungsbebauung anpassen und keine erheblichen Auswirkungen auf das Stadtbild oder die Umwelt zu erwarten sind.
Zudem wird eine Änderung der Zuständigkeitsordnung vorgeschlagen. Der Ausschuss soll künftig befugt sein, solche Zustimmungen im Rahmen der laufenden Verwaltung selbstständig zu treffen, um die Einhaltung der gesetzlichen Fristen sicherzustellen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die gemeindliche Zustimmung für das Vorhaben am Länglingsweg zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit der Bürgermeisterin, bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke Liste
- 22.01.2026Abstimmungsergebnis:Geschoben