Kenntnisnahme des Bewilligungsbescheides des Landes NRW "Anteilige Entschuldung von Kommunen im Land NRW" gem. Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/225 regelt die Kenntnisnahme eines Bewilligungsbescheides des Landes Nordrhein-Westfalen zur teilweisen Entschuldung von Kommunen. Gemäß dem Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) wurde der Umfang der Übernahme von übermäßigen Verbindlichkeiten zur Sicherstellung der Liquidität für die Stadt Moers auf 84.363.398,30 Euro festgesetzt. Die Grundlage für diese Festsetzung ist der Paragraph 6 Absatz 3 des ASEG NRW.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Hauptausschuss als auch der Rat der Stadt diesen Bescheid zur Kenntnis nehmen. Der entsprechende Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 23. Dezember 2025 liegt der Vorlage bei. Die Information wird den Gremien in den kommenden Sitzungen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 04.02.2026kein Ergebnis hinterlegt