Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für den Bereich der Kindertagesbetreuung der Stadt Moers - Erweiterung Vorgaben Elternbeitrag paritätisches Wechselmodell -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 18/255 eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für den Bereich der Kindertagesbetreuung in Moers vorgeschlagen. Die Neuregelung umfasst Kindertageseinrichtungen, die Offene Ganztagsschule im Primarbereich sowie die Kindertagespflege. Kern der Vorlage ist die Erweiterung der Vorgaben zur Ermittlung der Elternbeiträge bei einem paritätischen Wechselmodell.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den Einkommensverhältnissen gemäß dem Kinderbildungsgesetz NRW. Da sich die Betreuungsformen bei getrennt lebenden Eltern verändert haben, soll die Satzung nun auch das Wechselmodell, bei dem eine nahezu gleichmäßige Betreuung durch beide Elternteile stattfindet, explizit berücksichtigen. Bisher fehlte in der Satzung eine ausdrückliche Regelung zur Einkommensermittlung für dieses spezifische Betreuungssetting.
Der Jugendhilfeausschuss, der Schulausschuss und der Hauptausschuss sollen dem Rat die Annahme der geänderten Satzung empfehlen. Die endgültige Entscheidung im Rat ist für die Sitzung am 25. März 2026 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.03.2026Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit der Bürgermeisterin
- 18.03.2026Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit der Bürgermeisterin
- 09.03.2026Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 26.02.2026Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen