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Sitzungsvorlage

Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2026 der Stadt Moers und deren Anlagen gem. § 80 Abs. 3 GO NRW

18/303 25.03.2026 Fachbereich 2

🟢 Beschlossen 25.03.2026 · Rat (5. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit der Bürgermeisterin

✦ KI-Zusammenfassung

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 der Stadt Moers sowie die dazugehörigen Anlagen wurden im Zeitraum vom 5. Januar bis zum 22. Januar 2026 gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist bestand für Einwohner und Abgabepflichtige die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben.

In der vorliegenden Sitzungsvorlage wird festgehalten, dass im genannten Zeitraum keine Einwendungen gegen den Entwurf eingereicht wurden. Der Hauptausschuss und der Rat der Stadt Moers werden daher gebeten, diesen Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen. Die Haushaltssatzung samt Anlagen bleibt gemäß den gesetzlichen Vorgaben bis zur Veröffentlichung des jeweiligen Jahresabschlusses einsehbar. Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, schriftliche Anregungen oder Beschwerden in Gemeindeangelegenheiten an den Rat einzureichen.

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