Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2025 in den Haushalt 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/304 die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2025 in das Haushaltsjahr 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Basierend auf § 22 Abs. 1 und 2 KomHVO sollen dabei nicht vollständig genutzte Mittel für das Folgejahr bereitgestellt werden, um die zügige Durchführung von Vorhaben sicherzustellen, die über das laufende Haushaltsjahr hinausgehen. Die vorgeschlagenen Endbeträge belaufen sich auf 3.707.952,95 Euro im Bereich der konsumtiven Ermächtigungen sowie 141.434.207,52 Euro im investiven Bereich.
Die Übertragung führt dazu, dass die Haushaltspositionen des Jahres 2026 durch die Inanspruchnahme der Vorjahresmittel verändert werden, was Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan hat. Im Zuge der Prüfung durch die Fachbereiche wurde festgestellt, dass im investiven Bereich etwa 27,3 Millionen Euro nicht übertragen werden müssen, da diese Mittel für den vorgesehenen Zweck nicht mehr benötigt werden. Eine abschließende Anpassung der Beträge bleibt vorbehalten, falls sich im Rahmen des noch ausstehenden Jahresabschlusses 2025 weitere Buchungen ergeben.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 18.03.2026kein Ergebnis hinterlegt