Städtebaulicher Planungsvertrag gemäß § 11 BauGB im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 247 der Stadt Moers, Repelen (Pattbergstraße)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 247 für das Moerser Stadtgebiet Repelen (Pattbergstraße) wird der Abschluss eines städtebaulichen Planungsvertrages gemäß § 11 BauGB vorbereitet. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Modernisierung und Erweiterung des Standortes der Linksniederrheinischen Entwässerungs-Genossenschaft an der Pattbergstraße. Zudem soll ein neuer Fuß- und Radweg entstehen, der den Lückenschluss zwischen dem westlich gelegenen Wegenetz und dem Anschluss zum Bahnhaltepunkt Repelen sicherstellt.
Der Vertrag mit der Linksniederrheinischen Entwässerungs-Genossenschaft regelt die Zusammenarbeit hinsichtlich der für das Bebauungsplanverfahren erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen. Dies umfasst insbesondere die Regelung zur Beauftragung sowie zur Kostenübernahme und -verteilung zwischen den Vertragsparteien. Ein weiterer Bestandteil des Vertrages ist die anteilige Übernahme städtischer Verwaltungskosten.
Der Entwurf sieht vor, dass ergänzende Sachleistungen im Namen und auf Rechnung der Stadt beauftragt werden können, um eine kosteneffiziente und gebündelte Beauftragung von Gutachten durch den Vorhabenträger zu gewährleisten. Die notwendigen Haushaltsmittel sind bereits im bestehenden Haushalt veranschlagt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat, dem Abschluss des Vertrages zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 13.05.2026Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit der Bürgermeisterin
- 30.04.2026Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen