Stellungnahme zum Antrag von CEC-Connect auf Überprüfung der Eingruppierung und Stufenzuordnung des pädagogischen Personals im Jugendzentrum Nord
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit dem Antrag des Trägers CEC-Connect, die Eingruppierung und Stufenzuordnung des pädagogischen Personals im Jugendzentrum Nord zu überprüfen. Die Verwaltung stellt dazu fest, dass die aktuelle vertragliche Regelung einen Zuschuss für das Personal bis zur Entgeltgruppe TVöD SuE 11 b vorsieht. Diese Regelung basiert auf der Leistungsbeschreibung aus dem Jahr 20gestellt, die bei der Übernahme der Trägerschaft durch CEC-Connect festgelegt wurde. Im Gegensatz dazu können in anderen Jugendzentren Leitungskräfte nach TVöD SuE 15 abgerechnet werden.
Der Träger kann die Vergütung seines Personals eigenständig bestimmen, muss jedoch etwaige Kosten, die über den städtischen Zuschuss hinausgehen, selbst tragen. Zwar sind im Haushaltsplan für 2026 und 2027 Mittel für zwei Vollzeitkräfte auf der Stufe TVöD SuE 11 b vorgesehen, wobei aktuell aufgrund von Personalmangel Studierende eingesetzt werden. Eine Erhöhung des Zuschusses auf die Entgeltgruppe TVöD SuE 15 ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage derzeit nicht umsetzbar.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Die bestehenden vertraglichen Regelungen zum Betrieb des Jugendzentrums Nord sollen vorerst unverändert bleiben. Eine erneute Erörterung der Personalvergütung soll im Rahmen der anstehenden Vertragsverhandlungen erfolgen, die ab Januar 2028 in Kraft treten werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
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