Geschäftsordnung für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Moers soll über die Einführung einer neuen Geschäftsordnung für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass sowohl der Ausschuss als auch der Hauptausschuss dem Rat die Verabschiedung dieser Geschäftsordnung empfehlen. Grundlage für die Regelung interner Angelegenheiten des Ausschusses ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der vorliegende Entwurf wurde vom Vorsitzenden des Ausschusses in Abstimmung mit den Vorstandsmitgliedern erarbeitet. Dabei orientierte sich der Text an der Mustergeschäftsordnung des Landesintegrationsrates, wurde jedoch an die spezifischen Anforderungen für die Ausschüsse der Stadt Moers angepasst. Die neue Geschäftsordnung enthält unter anderem Regelungen zur Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Einrichtung von Arbeitskreisen.
Mit dem Beschluss der neuen Geschäftsordnung tritt die bisherige Ordnung für den Integrationsrat der Stadt Moers außer Kraft. In finanzieller Hinsicht fallen für die Mitglieder des Ausschusses und die Vorsitzenden die üblichen Sitzungsgelder an.
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Beratungsfolge
- 08.07.2026Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit der Bürgermeisterin und einer Enthaltung der AfD-Fraktion
- 01.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 30.06.2026Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen