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Sitzungsvorlage

Neue Schul- und Schulgebührenordnung ab dem 01.01.2027.

18/513 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bildung - MMS

🟢 Beschlossen 23.09.2026 · Kulturausschuss (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen- bei einer Enthaltung der Fraktion Die Linke Liste und einer Enthaltung der Gruppe Die Partei / Volt

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 18/513 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bildung - MMS sieht eine Neufassung der Schul- und Schulgebührenordnung sowie der Schulordnung der Moerser Musikschule vor, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Die Überarbeitung beinhaltet sprachliche Anpassungen, die Vereinheitlichung der Terminologie sowie rechtlich-formale Änderungen. Zu den Neuerungen gehören Regelungen für Projekte durch externe Leitende, eine präzisierte Aufsichtspflicht für minderjährige Schüler sowie angepasste Haftungsbedingungen. Zudem wird der pädagogische Auftrag um die Förderung von Lern-, Team- und Sozialkompetenzen erweitert.

In der Schulordnung wird festgelegt, dass der Unterricht im Kernbereich an den Rahmenlehrplänen des Verbandes deutscher Musikschulen orientiert ist. Für die Begabtenförderung und die Studienvorbereitende Ausbildung sind die Mitwirkung in Ensembles sowie die Teilnahme an Vorspielen verpflichtend. Die Aufnahmeprüfungen für diese Bereiche sollen künftig im zweiten Tertial des Schuljahres stattfinden. Für die Studienvorbereitende Ausbildung gilt eine Befristung auf maximal vier Jahre sowie eine Altersgrenze ab Vollendung des 14. Lebensjahres.

Die neue Gebührenordnung sieht eine Anpassung der Entgelte um etwa 5 % vor. Während das Prinzip der Kostendeckung bei Einzelunterricht und Kleingruppen bestehen bleibt, variieren die monatlichen Gebühren je nach Unterrichtszeit und Gruppengröße. Für die Begabtenförderung und die Studienvorbereitende Ausbildung wird ein ermäßigter Satz angewandt. Weitere Änderungen betreffen die Festlegung von Teilnahmealter für Elementarkurse sowie Aufschläge für externe Teilnehmende. Die Verwaltung erwartet ab 2027 jährliche Mehreinnahmen von circa 49.000 Euro. Die Entscheidung im Rat ist für den 14. Oktober 2026 vorgesehen.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 23.09.2026
    Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen- bei einer Enthaltung der Fraktion Die Linke Liste und einer Enthaltung der Gruppe Die Partei / Volt

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