Moers Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Anpassung der Finanzierung der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII

17/1508 03.07.2024 Fachbereich 10

🟢 Beschlossen 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Moers plant eine Anpassung der Finanzierung für die Kindertagespflege sowie eine Änderung der entsprechenden Förderrichtlinien. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage 17/1508 wird vorgeschlagen, die laufenden Geldleistungen zum 1. August 2024 zu erhöhen. Die Neugestaltung der Vergütung basiert auf einer neuen Berechnung der Sachkostenpauschale sowie der Förderleistung.

Die Sachkostenpauschale wird für alle Kindertagespflegepersonen einheitlich auf 1,26 Euro pro Stunde festgesetzt. Diese Pauschale deckt Kosten wie Miete, Strom, Arbeitsmaterial und Versicherungen ab und soll alle zwei Jahre überprüft werden. Bei der Förderleistung wird zwischen Personen mit unterschiedlichen Qualifizierungsstufen differenziert. Für Kindertagespflegepersonen mit der Qualifizierung „Q2“ wird ein Betrag von 4,80 Euro pro Stunde festgesetzt, während für Personen mit der Grundqualifizierung „Q1“ ein Betrag von 4,27 Euro vorgesehen ist. Zusammen mit der Sachkostenpauschale ergeben sich daraus Gesamtsätze von 6,06 Euro bzw. 5,53 Euro pro Stunde.

Zudem soll die Vergütung künftig nach der tatsächlich geleisteten Betreuungszeit erfolgen, um die bisherigen Schwankungen durch Fallpauschalen abzumildern. Die Richtlinien werden zudem redaktionell angepasst und um den inklusiven Gedanken gemäß SGB VIII ergänzt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die daraus resultierenden Mehrkosten von rund 385.000 Euro für den Zeitraum von August bis Dezember 2024 durch den geplanten Haushaltsansatz gedeckt werden können.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge