Änderung der Verfahrensordnung für die Behandlung von Anregungen und Beschwerden (Bürgeranträge) im Ausschuss für Bürgeranträge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/645 des Büros der Bürgermeisterin sieht eine Änderung der Verfahrensordnung für die Behandlung von Anregungen und Beschwerden im Ausschuss für Bürgeranträge vor. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll dem Rat empfehlen, die bestehende Ordnung mit den in der Anlage aufgeführten Anpassungen zu beschließen.
Grundlage für diese Änderung ist eine Anpassung der kommunalrechtlichen Vorschriften durch das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 1. Dezember 2021. Konkret betrifft dies die Neufassung des § 24 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW. Die Änderung sieht vor, dass der Anspruch auf Einreichung von Anregungen und Beschwerden nicht mehr allgemein für „jeden“ gilt, sondern auf Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde beschränkt wird, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind. Zudem wird die Anforderung der Schriftform durch die Vorgabe der Textform gemäß § 126b BGB ersetzt.
Die Anpassung der Verfahrensordnung erfolgt gemäß der Hauptsatzung der Stadt Moers sowie der Zuständigkeitsordnung der Stadt Moers, welche den Rat zur Erlassung einer solchen Ordnung ermächtigen. Mit der vorgeschlagenen Änderung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Eine Synopse der aktuellen und der überarbeiteten Fassung der Verfahrensordnung liegt der Vorlage bei.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.09.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 18.05.2022Abstimmungsergebnis:Geschoben
- 26.04.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen.