Änderung der Satzung und der Wahlordnung des Beirates für ältere Menschen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/732 des Fachbereichs 7 sieht eine Änderung der Satzung sowie der Wahlordnung des Beirates für ältere Menschen vor. Hintergrund der Anpassungen ist ein Ratsbeschluss vom 19. Mai 2021, mit dem der bisherige Seniorenbeirat in Beirat für ältere Menschen umbenannt wurde. In der Folge sind redaktionelle Anpassungen in den entsprechenden Regelwerken erforderlich.
Im Rahmen der Neufassung soll eine Ausschlussfrist für die Einreichung von Anträgen zur Aufnahme in die Liste der Organisationen, Einrichtungen und Gruppen der Seniorenarbeit in Moers eingefügt werden. Die Frist für die jeweilige kommende Wahlperiode soll am 30. September des Kalenderjahres enden, welches der Kommunalwahl vorausgeht. Ziel dieser Regelung ist es, eine ausreichende Verfahrenszeit für die sachgerechte Entscheidung unter Einbeziehung des Beratungsgremiums zu gewährleisten.
Zudem wird § 2 Absatz 2 der Satzung hinsichtlich der Mitwirkung in Gremien angepasst. Dies folgt auf einen einstimmigen Beschluss des Rates vom 6. April 2022, wonach die in die Ausschüsse entsandten Vertreter des Beirates gemäß der Gemeindeordnung NRW als sachkundige Einwohner mit eigenem Rede- und Antragsrecht zu bestellen sind. Die Geschäftsordnung des Beirates wird ebenfalls um redaktionelle Änderungen aufgrund der Umbenennung ergänzt. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beirat für ältere Menschen, der Sozialausschuss und der Hauptausschuss sollen dem Rat die Annahme der Änderungen empfehlen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.09.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 21.09.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 13.09.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 01.09.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen