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Sitzungsvorlage

Interkulturelle Zentren - Vertragsverlängerungen ab 01.01.2023

17/736 28.09.2022 Fachbereich 7

🟢 Beschlossen 28.09.2022 · Rat (15. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme des Einzelratsmitgliedes Friesz

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/736 des Fachbereichs 7 empfiehlt die Verlängerung der Verträge mit den Interkulturellen Zentren der Arbeiterwohlfahrt, des Bunten Tisches sowie des IKM bis zum 31. Dezember 2023 zu den bisherigen Bedingungen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts für das Jahr 2023 ist vorgesehen, die jährliche Förderhöhe für den IKM von 72.603,00 € auf 80.000,00 € anzuheben. Damit würde sich die jährliche Gesamtförderung für alle drei Zentren auf 241.807,00 € belaufen.

Die bestehenden Verträge enden zum Jahresende 2022. Eine Klärung der künftigen rechtlichen Form der Förderung ist erforderlich, da die Frage im Raum steht, ob die Finanzierung künftig über das Zuwendungsrecht oder über ein Vergabeverfahren abgewickelt werden muss. Während das Zuwendungsrecht eine Pauschalförderung ermöglicht, würde ein Vergabeverfahren eine detaillierte Leistungsbeschreibung und eine europaweite Ausschreibung voraussetzen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, für die Zeit ab dem 1. Januar 2024 einen Vorschlag zur rechtlichen Form und zur inhaltlichen Ausgestaltung der Förderung zu erarbeiten. Für den Zeitraum 2023 sollen die Verträge zudem um einen Hinweis auf eine Belegprüfung durch die Verwaltung ergänzt werden, die auf den jährlichen Kurzbilanzen der Träger basiert. Die Vorlage verweist zudem auf die Notwendigkeit einer künftigen Effektivitätsprüfung der eingesetzten Mittel.

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