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Sitzungsvorlage

Bewertung und Anpassung der Finanzierung der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII

17/1111 27.09.2023 Fachbereich 10

🟢 Beschlossen 27.09.2023 · Rat (22. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/1111 befasst sich mit der Bewertung und Anpassung der Finanzierung der Kindertagespflege in Moers gemäß § 23 SGB VIII. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag eines Mitglieds des Jugendhilfeausschusses, der eine Diskussion über die Vergütung von Kindertagespflege sowie Großtagespflegestellen anstieß.

Die laufende Geldleistung für Kindertagespflegepersonen setzt sich aus der Erstattung von Sachaufwand, der Anerkennung der Förderleistung für Erziehung, Bildung und Betreuung sowie der Übernahme von Beiträgen zur Unfall-, Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Während die Höhe der Förderleistung durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt wird, orientiert sich die Stadt Moers bei der Einstufung bereits an der Entgeltgruppe S 3 des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst im Sozial- und Erziehungsdienst. Eine Anpassung der Förderleistung an höhere Entgeltgruppen wie S 4 wird von der Verwaltung als nicht gerechtfertigt bewertet.

Ein zentraler Punkt der Vorlage ist die Differenzierung beim Sachaufwand. Die Verwaltung stellt fest, dass der erstattungsfähige Sachaufwand in den Qualitätsstufen Q1 und Q2 derzeit unterschiedlich hoch angesetzt ist. Da die sächlichen Mittel für die Betreuung nicht von der Qualifikation der Fachkraft abhängen, empfiehlt die Verwaltung, den monatlichen Sachkostenanteil der Qualitätsstufe 1 zum 01.01.2024 an den der Qualitätsstufe 2 anzugleichen. Dies würde zu jährlichen Mehraufwendungen von etwa 67.000 Euro führen. Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss sollen dem Rat diesen Beschlussvorschlag empfehlen.

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