Gebührenordnung für die Entrichtung von Park-gebühren (Parkgebührenordnung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1502 des Fachbereichs 8 sieht die Neufassung der Gebührenordnung für die Entrichtung von Parkgebühren vor. Mit der neuen Satzung soll die bisherige Gebührenordnung vom 13. Februar 2019 abgelöst werden, wobei das Inkrafttreten für den 15. Juli 2024 vorgesehen ist.
Die Anpassung der Gebührenordnung erfolgt unter anderem aufgrund eines Beschlusses des Rates vom 7. Mai 2024 im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024. In der Zone 3 (Tarif D) werden die Gebühren für die Parkbereiche Mühlenstraße und Friedrich-Ebert-Platz auf 4 Euro pro Tag, 10 Euro pro Woche und 30 Euro pro Monat festgesetzt.
Zusätzlich zur Tarifanpassung werden inhaltliche Aktualisierungen vorgenommen. Der Begriff „Kassenautomat“ wird entfernt, da diese durch Parkscheinautomaten ersetzt wurden. Zudem wird die Abschaffung der sogenannten „Brötchentaste“ in der Tarifzone Neumarkt, die bereits im Mai 2019 beschlossen wurde, formal in die Satzung übernommen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die finanziellen Mittel für die Umsetzung im Haushalt veranschlagt sind. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt sowie in den Hauptausschuss geleitet, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Moers erfolgt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 03.07.2024Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der Fraktion Liberale Union, der Fraktion Die Grafschafter, der Fraktion Freie Fraktion Moers und Einzelratsmitglied Pohl
- 26.06.2024Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der Fraktion Liberale Union, der Fraktion Die Grafschafter und der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 13.06.2024Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimmen der Fraktion Liberale Union und der Fraktion Freie Fraktion im Stadtrat der Stadt Moers