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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 29.04.2024
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- Haushalts- und Finanzierungsangelegenheiten
- 5.Sachstandsbericht Haushalt 2024Zur Vorlage · 17/1526 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1526 des Fachbereichs 2 enthält einen Sachstandsbericht zur Haushaltsabwicklung 2024, der dem Hauptausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde. Ein wesentlicher Bestandteil des Berichts ist die Dokumentation der Kreditaufnahmen zur Sicherung der Liquidität. Im Zeitraum zwischen dem 3. Mai und dem 31. Mai 2024 wurden verschiedene Kreditaufnahmen in unterschiedlichen Volumina getätigt. Die Gesamtsummen bewegten sich dabei zwischen 226,0 Mio. € und 232,0 Mio. €, wobei die Zinssätze zwischen 3,74 % und 4,05 % lagen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der Gewerbesteuer für das Jahr 2024. Der Planansatz für die Gewerbesteuer wurde im Haushaltsplan auf 65,1 Mio. € festgesetzt, basierend auf einem vom Rat am 7. Mai 2024 beschlossenen Hebesatz von 495 %. Zum Stand des 10. Juni 2024 beläuft sich der aktuelle Gewerbesteuerertrag auf 38,7 Mio. €. Zur Orientierung an der Entwicklung der Sollstellungen wird auf die Daten des Vorjahres verwiesen.
Zudem weist die Vorlage die Entwicklung der städtischen Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite aus. Die Daten zeigen eine Veränderung der Zinsaufwendungen von den Vorjahren 2021 bis 2023 hin zum ersten Quartal 2024. Während die Zinsaufwendungen in den Jahren 2021 und 2022 negative Werte aufwiesen, stiegen sie im Jahr 2023 und im ersten Quartal 2024 an, wobei der durchschnittliche Zinssatz im ersten Quartal 2024 bei 3,884 % lag.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung)
- 6.Anpassung der Finanzierung der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIIIZur Vorlage · 17/1508 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Moers plant eine Anpassung der Finanzierung für die Kindertagespflege sowie eine Änderung der entsprechenden Förderrichtlinien. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage 17/1508 wird vorgeschlagen, die laufenden Geldleistungen zum 1. August 2024 zu erhöhen. Die Neugestaltung der Vergütung basiert auf einer neuen Berechnung der Sachkostenpauschale sowie der Förderleistung.
Die Sachkostenpauschale wird für alle Kindertagespflegepersonen einheitlich auf 1,26 Euro pro Stunde festgesetzt. Diese Pauschale deckt Kosten wie Miete, Strom, Arbeitsmaterial und Versicherungen ab und soll alle zwei Jahre überprüft werden. Bei der Förderleistung wird zwischen Personen mit unterschiedlichen Qualifizierungsstufen differenziert. Für Kindertagespflegepersonen mit der Qualifizierung „Q2“ wird ein Betrag von 4,80 Euro pro Stunde festgesetzt, während für Personen mit der Grundqualifizierung „Q1“ ein Betrag von 4,27 Euro vorgesehen ist. Zusammen mit der Sachkostenpauschale ergeben sich daraus Gesamtsätze von 6,06 Euro bzw. 5,53 Euro pro Stunde.
Zudem soll die Vergütung künftig nach der tatsächlich geleisteten Betreuungszeit erfolgen, um die bisherigen Schwankungen durch Fallpauschalen abzumildern. Die Richtlinien werden zudem redaktionell angepasst und um den inklusiven Gedanken gemäß SGB VIII ergänzt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die daraus resultierenden Mehrkosten von rund 385.000 Euro für den Zeitraum von August bis Dezember 2024 durch den geplanten Haushaltsansatz gedeckt werden können.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 20.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - Personalangelegenheiten
- 7.Stellenbesetzungsverfahren bei herausgehobenen FührungsfunktionenZur Vorlage · 17/1447 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1447 des Fachbereichs 3 befasst sich mit der Regelung von Besetzungsverfahren bei herausgehobenen Führungsfunktionen in der Stadtverwaltung Moers. Gemäß der Hauptsatzung liegt die Entscheidungskompetenz für die Besetzung von Leitungen von Organisationseinheiten, die dem Bürgermeister oder anderen Wahlbeamten unmittelbar unterstehen, beim Hauptausschuss.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, bei diesen Funktionen weiterhin von Fall zu Fall zu entscheiden, ob eine interne oder eine externe Ausschreibung erfolgt. Damit wird die bisherige Linie beibehalten, die den Grundsatz „intern vor extern“ verfolgt. Ziel dieser Strategie ist die Förderung der internen Personalentwicklung sowie die Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber durch die Schaffung von Aufstiegschancen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit offen gehalten, durch externe Besetzungen neue Erfahrungen und Impulse in die Verwaltung zu integrieren.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die aktuelle Zusammensetzung der Führungsebene eine Mischung aus intern gewachsenen Kräften und extern eingestellten Personen aufweist. Da in absehbarer Zeit Nachfolgebesetzungen für drei Fachbereichsleitungen anstehen, dient die Vorlage dazu, die Verfahrensfragen nach Anmerkungen aus den Gremien bei vergangenen Besetzungen zu klären. Die Verwaltung beabsichtigt, die anstehenden Personalentscheidungen rechtzeitig im Hauptausschuss anzusprechen und das jeweilige Verfahren mit den Fraktionen abzustimmen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 19.06.2024 · Personalausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - 8.Befristete Beauftragung eines Personaldienstleisters mit Aufgaben im RettungsdienstZur Vorlage · 17/1530 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Moers soll die befristete Beauftragung eines Personaldienstleisters für Aufgaben im Rettungsdienst beschließen. Hintergrund der Vorlage 17/1530 aus dem Fachbereich 5 ist die aktuelle personelle Unterdeckung im Rettungsdienst. Von 39 Stellen für Notfallsanitäter sind derzeit 11 Positionen unbesetzt. Bisherige Maßnahmen, wie die Übernahme von Auszubildenden oder die Öffnung für Tarifbeschäftigte im 24-Stunden-Dienst, konnten den Personalmangel nicht vollständig ausgleichen. Die Abdeckung des Einsatzdienstes durch Überstunden des vorhandenen Personals stößt insbesondere in der Sommerurlaubszeit an Grenzen.
Die Beauftragung eines Personaldienstleisters soll den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. September 2024 abdecken. Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung von qualifiziertem Personal gemäß Rettungsdienstgesetz NRW zur Besetzung der Funktion als Fahrzeugführer für einen 24-Stunden-Rettungswagen sowie einen 12-Stunden-Rettungswagen. Eine Unterstützung durch Hilfsorganisationen wurde als nicht umsetzbar eingestuft. Für die Zeit ab dem 1. Oktober 2024 bereitet die Verwaltung eine europaweite Ausschreibung vor.
Die mit der dreimonatigen Beauftragung verbundenen zusätzlichen Ausgaben in Höhe von etwa 227.000 Euro sollen durch höhere Abschlagszahlungen des Kreises Wesel refinanziert werden. Der Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 21.06.2024 · Ausschusses für Feuerwehr, Ordnung und Sicherheit (14. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - Satzungsangelegenheiten
- 9.Festsetzung der Wochenmarktfläche Moers-RepelenZur Vorlage · 17/1461 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1461 befasst sich mit der Neufassung der Festsetzung der Wochenmarktfläche in Moers-Repelen. Auf Antrag der SPD-Fraktion soll die als „Marktplatz“ bezeichnete Fläche angepasst werden. Hintergrund ist, dass ein Teilbereich im Bereich der Straße Heiermannsweg, der aus öffentlichen Parkplätzen besteht, seit längerer Zeit nicht mehr von Marktbeschickern genutzt wird. Da die aktuelle Marktsatzung eine Nutzung dieser Flächen als Parkraum während der Marktzeiten untersagt, soll die Fläche nun reduziert werden.
Die Verwaltung hat hierzu verschiedene Stellen angehört. Die Handwerkskammer NRW sowie der Handelsverband NRW äußerten keine Bedenken gegen die Änderung. Auch der Fachbereich 8 (Vermessung, Straßen & Verkehr) erhob keine Einwände gegen die Flächenreduzierung. Die zuständigen Marktmeister des Fachdienstes Ordnung bestätigten, dass der betreffende Teilbereich nicht mehr besetzt wird und aufgrund rückläufiger Teilnehmerzahlen auch künftig nicht benötigt wird.
Durch die Verkleinerung der Fläche verringern sich die jährlichen Sondernutzungsgebühren um 250,00 Euro auf insgesamt 3.666,67 Euro pro Jahr. Eine Neukalkulation der Standgebühren für Markthändler ist aufgrund der geringen Änderung nicht erforderlich. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Moers, die Neufassung der Festsetzung entsprechend der vorliegenden Skizze zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - 10.Freigabe verkaufsoffener Sonntage in 2024 und 2025Zur Vorlage · 17/1244 1. Ergänzung · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Moers Marketing GmbH hat einen erneuten Antrag auf die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntages für den 15. Dezember 2024 eingereicht. Dieser Antrag bezieht sich auf die Veranstaltung „Magisches Moers“ im Bereich Moers-Mitte. In der vorangegangenen Ratssitzung vom 15. Februar 2024 war bereits entschieden, Sonntagsöffnungen für die Veranstaltungen „Moerser Frühling“ und „Moerser Herbst“ in den Jahren 2024 und 2025 zu gestatten, während die ordnungsbehördliche Verordnung für die Termine im Dezember 2024 und 2025 zunächst nicht zugestimmt wurde.
Der neue Antrag der Moers Marketing GmbH beinhaltet unter anderem ein detailliertes Konzept für die Veranstaltung „Magisches Moers“. Zudem wird die Auswertung einer durchgeführten Petition angeführt, die eine Öffnung für einen dritten verkaufsoffenen Sonntag fordert. Über den vorliegenden Beschlussvorschlag zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für die Jahre 2024 und 2025 soll nach der Beratung im Hauptausschuss im Rat entschieden werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Maßnahme ausreichende Mittel im Haushalt veranschlagt sind.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – bei 31 Ja-Stimmen – mit dem Bürgermeister, 17 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Geschoben
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Geschoben - 11.Gebührenordnung für die Entrichtung von Park-gebühren (Parkgebührenordnung)Zur Vorlage · 17/1502 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1502 des Fachbereichs 8 sieht die Neufassung der Gebührenordnung für die Entrichtung von Parkgebühren vor. Mit der neuen Satzung soll die bisherige Gebührenordnung vom 13. Februar 2019 abgelöst werden, wobei das Inkrafttreten für den 15. Juli 2024 vorgesehen ist.
Die Anpassung der Gebührenordnung erfolgt unter anderem aufgrund eines Beschlusses des Rates vom 7. Mai 2024 im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024. In der Zone 3 (Tarif D) werden die Gebühren für die Parkbereiche Mühlenstraße und Friedrich-Ebert-Platz auf 4 Euro pro Tag, 10 Euro pro Woche und 30 Euro pro Monat festgesetzt.
Zusätzlich zur Tarifanpassung werden inhaltliche Aktualisierungen vorgenommen. Der Begriff „Kassenautomat“ wird entfernt, da diese durch Parkscheinautomaten ersetzt wurden. Zudem wird die Abschaffung der sogenannten „Brötchentaste“ in der Tarifzone Neumarkt, die bereits im Mai 2019 beschlossen wurde, formal in die Satzung übernommen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die finanziellen Mittel für die Umsetzung im Haushalt veranschlagt sind. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt sowie in den Hauptausschuss geleitet, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Moers erfolgt.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der Fraktion Liberale Union, der Fraktion Die Grafschafter, der Fraktion Freie Fraktion Moers und Einzelratsmitglied Pohl
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der Fraktion Liberale Union, der Fraktion Die Grafschafter und der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 13.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimmen der Fraktion Liberale Union und der Fraktion Freie Fraktion im Stadtrat der Stadt Moers
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der Fraktion Liberale Union, der Fraktion Die Grafschafter und der Fraktion Freie Fraktion Moers - 12.Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt MoersZur Vorlage · 17/1525 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/1525 des Fachbereichs 4 sieht eine Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Moers vor. Ziel der Neufassung ist die Anpassung der bestehenden Regelungen, die zuletzt im Jahr 2017 novelliert wurden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft den Paragrafen 8 der Verordnung. Dieser Vorschlag wurde durch den Fachbereich 8 – Vermessung, Straßen & Verkehr – initiiert. Die Anpassung der Regelungen im Bereich der Hausnummerierungen soll dazu dienen, die entsprechenden Sachverhalte präziser und effizienter zu gestalten sowie eine entsprechende Überprüfung zu ermöglichen. Der Änderungsvorschlag wurde vorab mit dem Fachdienst 4.1 – Ordnung –, dem Justitiariat sowie dem Städte- und Gemeindebund abgestimmt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Hauptausschuss dem Rat der Stadt die Verabschiedung der beigefügten Neufassung empfiehlt. Die Entscheidung über die neue ordnungsbehördliche Verordnung ist für die Sitzung des Rates am 3. Juli 2024 vorgesehen, nachdem der Hauptausschuss in seiner Vorberatung am 26. Juni 2024 beraten hat. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen, wobei vermerkt ist, dass die Mittel in ausreichender Höhe veranschlagt sind.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - Planungsangelegenheiten
- 13.moersKonzept Innenstadt 2024 (Aktualisierung und Komprimierung) - Beschluss als integriertes Handlungskonzept - Beibehaltung des GebietsbeschlussesZur Vorlage · 17/1505 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat, das moersKonzept Innenstadt 2024 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 171b BauGB zu beschließen. Dieses neue Konzept dient als aktualisierte und komprimierte Fassung des moersKonzept Innenstadt 2018 und soll diesem beigefügt werden. Dabei bleibt das am 24. April 2018 beschlossene Maßnahmengebiet in seiner Abgrenzung unverändert bestehen.
Die Anpassung des Konzepts ist notwendig, da die Stadt Moers für das Städtebauförderprogramm 2024 einen Antrag zur Überleitung der Gesamtmaßnahme in die neue Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen vom 15. Juni 2023 gestellt hat. Da die Förderanträge an die neue Richtlinie angepasst und neu eingereicht werden müssen, ist eine Aktualisierung des bestehenden Plans erforderlich. Die Gesamtmaßnahme wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen als neue Maßnahme in den Programmvorschlag der Bezirksregierung Düsseldorf aufgenommen.
Die Umsetzung der einzelnen Projekte innerhalb des Konzepts erfordert jeweils separate Beschlüsse durch die zuständigen Gremien, weshalb mit der Beschlussfassung zur Aktualisierung des Konzepts keine direkten finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Die Überführung in die neue Richtlinie führt zu einer neuen Festsetzung des Fördersatzes durch das zuständige Ministerium und ermöglicht eine neue Laufzeit für den langfristigen Innenstadtumbau.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister, bei Enthaltungen der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 13.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion Freie Fraktion im Stadtrat der Stadt Moers
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion Moers - 14.PlatanenplatzZur Vorlage · 17/1421 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt hat den Entwurf zur Umstrukturierung und Neugestaltung des Platanenplatzes in Moers beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planungen fortzuführen und die bauliche Umsetzung einzuleiten. Ziel der Maßnahme ist es, den Platz als Abschluss des Schlossparks zu gestalten und eine Anbindung an die neu geschaffenen „Filder Wiesen“ des Freizeitparks zu gewährleisten.
Das Konzept sieht vor, den Bestand der 31 Platanen zu sichern und die Bodenstruktur nachhaltig zu verbessern. Ein zentraler Aufenthaltsbereich mit Sitzgelegenheiten aus Beton und Holz sowie eine neue Wegestruktur aus wassergebundenen Decken und Pflasterflächen sollen entstehen. Ein besonderer Teilbereich, der als „Zaubergarten“ konzipiert ist, soll durch eine Bepflanzung mit Farnen, Gräsern und Stauden eine besondere Atmosphäre schaffen und als Raum für künstlerische Aktionen dienen können. Die Pflanzplanung umfasst zudem großzügige Rasenflächen sowie die Anpflanzung von Gehölzen und Rosen zur räumlichen Gestaltung.
Im Zuge der Neugestaltung soll auch der Müllsammelplatz durch die Installation unterirdischer Sammeltonnen in Abstimmung mit der ENNI Stadt&Service optisch aufgewertet werden. Die Kosten für die Tiefbaumaßnahme werden auf circa 520.000 Euro brutto geschätzt, wobei die entsprechenden Mittel für das Haushaltsjahr 2025 eingeplant sind.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 13.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (22. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion Moers - Angelegenheiten aus den Anstalten, Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
- 15.Priorisierung von Baumaßnahmen städtischer Gebäude ( „zgm-Prioritätenliste“)Zur Vorlage · 17/1387 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Zentrale Gebäudemanagement hat eine Sitzungsvorlage zur Priorisierung städtischer Baumaßnahmen vorgelegt. Da aufgrund finanzieller und personaltechnischer Rahmenbedingungen nicht alle anstehenden Vorhaben zeitnah umgesetzt werden können, wurde eine Liste erstellt, die Baumaßnahmen nach rein bautechnischen Aspekten ordnet. Die Vorlage dient der Optimierung der Projektplanung sowie der Schaffung von Transparenz für die Politik und die Öffentlichkeit.
Die Planung unterscheidet zwischen laufenden Maßnahmen und geplanten Maßnahmen. Die laufenden Maßnahmen, deren Baubeginn bereits erfolgt ist oder beschlossen wurde, genießen oberste Priorität, um Kostensteigerungen zu vermeiden. Die geplanten Maßnahmen sind in die Kategorien A bis C unterteilt. Bei dieser Einteilung wurden der Zustand der Bestandsgebäude, die bautechnische Dringlichkeit von Ersatzneubauten sowie die Vorgaben aktueller Förderprogramme berücksichtigt. Ziel ist es, dringende Bedarfe zu decken und den Verlust von Fördermitteln zu verhindern. Zudem können Maßnahmen mit niedrigerer Priorität nach oben gestuft werden, sofern neue Förderungen zur Haushaltsentlastung verfügbar sind.
Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften, der Hauptausschuss sowie der Rat den Bericht zur Kenntnis nehmen. Weitere Ausschüsse sollen die Vorlage im September-Sitzungslauf zur Kenntnis erhalten. Ein Gesamtkonzept zur Sanierung von Turnhallen wurde bereits in die Priorisierung einfließen lassen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2024 · Ausschusses für Feuerwehr, Ordnung und Sicherheit (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Zur Kenntnis genommen
- 16.09.2024 · Schulausschuss (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 13.09.2024 · Sportausschuss (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (23. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Kulturausschuss (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung)
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung)
- 24.06.2024 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (19. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen
- 16.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für eine Kapitaleinlage in die Wohnungsbau Stadt Moers GmbHZur Vorlage · 17/1515 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1515 des Dezernats I sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von maximal 287.400,00 Euro vor. Diese Mittel sind für eine Einlage in die Kapitalrücklage der Wohnungsbau Stadt Moers GmbH bestimmt.
Der Hintergrund der Maßnahme ist eine Vorkaufsangelegenheit, im Zuge derer die Stadt Moers ein Grundstück erwirbt. Dieses Grundstück soll als Sacheinlage in die Kapitalrücklage der Wohnungsbau Stadt Moers GmbH eingebracht werden. Durch diesen Vorgang erhöht sich neben dem Anlagevermögen und der Kapitalrücklage in der Bilanz der Wohnungsbau Stadt Moers GmbH auch der Wert der Finanzanlage der Gesellschaft in der städtischen Bilanz.
Aufgrund der Gestaltung des Kaufvertrages erfolgt die Auszahlung als investive Zahlung im Bereich der wirtschaftlichen Unternehmen sowie des allgemeinen Grund- und Sondervermögens. Da für diesen Vorgang keine Mittel im aktuellen Haushalt vorgesehen waren, handelt es sich um eine außerplanmäßige investive Auszahlung. Die erforderlichen Mittel sind jedoch im Bereich Grundstücke und Gebäude vorhanden und können im Rahmen einer Budgetumstellung zur Deckung herangezogen werden. Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch diese technisch notwendige Umbuchung keine zusätzlichen Mittel für den Gesamthaushalt anfallen. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion Moers
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion Moers - Sonstige Angelegenheiten
- 17.Freizeitpädagogische Begleitung von Frauen und Kindern in der Flüchtlingsunterkunft GenendZur Vorlage · 17/1504 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 17/1504 sieht die Einführung einer freizeitpädagogischen Begleitung für Frauen und Kinder in der Flüchtlingsunterkunft Genend vor. Das Projekt, welches von der Systemischen Hilfen Niederrhein GmbH & Co. KG durchgeführt werden soll, ist zunächst auf ein Jahr befristet und wird parallel einer Evaluation unterzogen. Ziel der Maßnahme ist es, die Integration von Kindern im Alter zwischen drei und zwölf Jahren sowie der erziehungsberechtigten Frauen zu unterstützen.
Das Angebot umfasst gezielte freizeitpädagogische Aktivitäten innerhalb der Unterkunft sowie die Vermittlung bestehender kommunaler Angebote, wie etwa der Offenen Einrichtungen für Kinder. Durch die Begleitung sollen die Bewohnerinnen und Bewohner die städtischen Strukturen kennenlernen und Vorbehalte gegenüber bestehenden Angeboten abgebaut werden. Zudem soll eine kultursensible Vorbereitung auf den Übergang in Regelkindergärten oder Grundschulen für Kinder ohne Kitaplatz erfolgen.
Der Betrieb der Maßnahme ist für den Zeitraum ab September 2024 geplant, wobei die Einsatzzeiten von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 und 17:00 Uhr sowie freitags von 14:00 bis 16:00 Uhr liegen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf eine einmalige Aufwendung von 34.000 Euro im laufenden Haushaltsjahr. Der Sozialausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss werden empfohlen, dem Rat die Umsetzung des Projekts zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 20.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (18. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 18.06.2024 · Sozialausschuss (15. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei einer Gegenstimme der Freien Fraktion.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion Moers - 18.Fortführung des Deutschlandtickets im SchülerverkehrZur Vorlage · 17/1509 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 17/1509 befasst sich mit der Fortführung des Deutschlandtickets im Schülerverkehr für das Schuljahr 2024/2025. Der Schulausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, die Fortführung des Modells unter den bestehenden Finanzierungsmodalitäten zu befürworten und der vorliegenden Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag vom 11. Januar 2012 zuzustimmen. Der Rat der Stadt soll den Sachverhalt anschließend zur Kenntnis nehmen.
Das aktuelle Modell basiert auf einem Solidarmodell, bei dem freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler ein Deutschlandticket erhalten, das über das Gebiet des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hinaus bundesweit nutzbar ist. Selbstzahler können das Ticket zu einem reduzierten Preis von 29 Euro erwerben. Die Finanzierung erfolgt über einen von der Verwaltung bereitgestellten Betrag, der die Kosten des bisherigen SchokoTickets abdeckt, sowie über einen überregionalen Fonds des VRR.
Die Verwaltung weist daraufst, dass die Kosten für die Stadt Moers bei gleichbleibendem Aufwand für das SchokoTicket stabil bleiben, sofern der jährliche Preis des Deutschlandtickets nicht über die bisherigen Kosten von etwa 847 Euro pro Jahr steigt. Eine Zusage des Landes Nordrhein-Westfalen für eine weitere finanzielle Beteiligung durch Bund und Land liegt vor. Die Fortführung für das Schuljahr 2024/2025 wird als Übergangslösung betrachtet, während für die Folgejahre eine langfristige Regelung angestrebt wird. Im Falle einer Ablehnung würden die bisherigen Regelungen zum SchokoTicket gemäß dem bestehenden Vertrag wieder in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion Moers
- 17.06.2024 · Schulausschuss (17. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei einer Enthaltung der Freien Fraktion im Stadtrat der Stadt Moers
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimme der Fraktion Freie Fraktion Moers - 19.Verbraucherberatung in MoersZur Vorlage · 17/1527 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Moers, die finanzielle Beteiligung an der Verbraucherberatungsstelle Moers ab dem 1. Januar 2025 fortzuführen. Die Beteiligung der Stadt soll dabei, vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Kreistags Wesel, effektiv 25 % der Kosten betragen. Die Finanzierung der Beratungsstelle durch die Verbraucherzentrale NRW e. V. erfolgt künftig auf Basis eines Vertragsentwurfs für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2029. Die Kostenstruktur setzt sich aus Anteilen des Landes Nordrhein-Westfalen (50 %), des Kreises Wesel (25 %) und der Stadt Moers (25 %) zusammen.
Die vorliegende Kalkulation für die Jahre 2025 bis 2029 sieht eine Kostensteigerung vor. Für die Jahre 2025 bis 2027 wird ein jährlicher Mehrbedarf von 6.200 Euro veranschlagt, während für die Jahre 2028 und 2029 ein Anstieg um 14.450 Euro pro Jahr kalkuliert ist. Diese Entwicklung resultiert aus anstehenden Tariferhöhungen, Stufensprüngen sowie gestiegenen Miete- und Energiekosten. Im Rahmen einer Neukonzeption der Beratungsangebote sollen zudem digitale Servicezeiten ausgebaut und die Präsenzzeiten vor Ort auf 16 Wochenstunden reduziert werden.
Die Deckung des Mehrbedarfs soll durch Umbuchungen innerhalb des Haushalts erfolgen. Für das Jahr 2025 können Mittel aus dem Bereich ordnungsbehördliche Maßnahmen genutzt werden, während für die Folgejahre 2026 bis 2029 Mittel aus dem Sachkonto für Sicherheitsdienste in Grünanlagen vorgesehen sind.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024 · Rat (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 26.06.2024 · Hauptausschuss (27. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister - 20.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 21.Anträge und Anfragen von Mitgliedern
- 22.Sonstiges
- II.Nichtöffentliche Sitzung
- 1.Zur Geschäftsordnung
- 1.1Prüfung der Einladung
- 1.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 1.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 1.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 2.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 29.04.2024
- 3.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 4.Abschluss eines Pacht- und Gestattungsvertrags zur Installation einer Photovoltaik-AnlageErgebnis: Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 5.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 6.Anträge und Anfragen
- 7.Sonstiges