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Sitzungsvorlage

Antrag Mietzuschuss im Rahmen des Neubaus der Kindertageseinrichtung St. Barbara

17/1546 01.10.2024 Fachbereich 10

🟢 Beschlossen 01.10.2024 · Rat (28. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, dem Hauptausschuss und dem Rat, den Antrag der Katholischen Kirchengemeinde St. Martinus auf einen Mietkostenzuschuss für den Neubau der Kindertageseinrichtung St. Barbara in Moers-Meerbeck abzulehnen. Der geplante Neubau soll auf Kirchengrund durch einen Investor im Rahmen eines Mietmodells errichtet werden. Die Kirchengemeinde beantragt, den vom Investor kalkulierten Mietzins von 16,40 Euro pro Quadratmeter als temporären Sonderzuschuss anzuerkennen, bis die geltende Pauschale des Kita-Bildungs- und Betreuungsgesetz (KiBiz) diesen Betrag durch die jährliche Anpassung übersteigt.

Nach Angaben der Verwaltung belaufen sich die kalkulierten monatlichen Mietkosten bei einer Nutzfläche von 965 Quadratmetern auf 15.826,00 Euro. Die Mietobergrenze in Moers orientiert sich an der Mietkostenpauschale des KiBiz, die für das Kindergartenjahr 2024/2025 bei 13,01 Euro pro Quadratmeter liegt. Die Verwaltung führt an, dass die Mietobergrenze in allen Mieteinrichtungen der Stadt auf dieser Basis festgelegt wird. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der kalkulierte Mietzins deutlich über dem gewerblichen Mietpreisspiegel der niederrheinischen IHK für vergleichbare Flächen liegt.

Die Ablehnung der Verwaltung begründet sich zudem mit der Vermeidung eines Präzedenzfalls, da eine Zustimmung dazu führen könnte, dass weitere Investoren oder Eigentümer ähnliche Regelungen nachverhandeln. Die Verwaltung unterstützt die Forderung der Kirchengemeinde, die Rahmenbedingungen für Kita-Träger durch das Land Nordrhein-Westfalen zu verbessern, um eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen.

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