Betriebssatzung zgm – Anpassungen an die aktuelle Rechtslage
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Vorlage zur Überarbeitung der Betriebssatzung des Zentralen Gebäudemanagements (zgm) vorgelegt. Ziel der Anpassungen ist es, die Satzung an die aktuelle Rechtslage, insbesondere an die Gemeindeordnung sowie die Eigenbetriebsverordnung NRW, anzupassen und interne Abläufe zu präzisieren.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Abgrenzung der Aufgabenbereiche zum Fachdienst Liegenschaften, indem Grundstücksangelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich des zgm entfernt werden. Zudem wurden veraltete Rechtsvorschriften und doppelte Verweise auf Landesgesetze gestrichen. Hinsichtlich der Berichterstattung entfallen die Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts sowie eines Nachhaltigkeitsberichts, da diese aufgrund der Unternehmensgröße nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB-Vorschriften bleibt jedoch bestehen.
Die redaktionelle Überarbeitung umfasst zudem eine eindeutigere Formulierung, eine inklusivere Wortwahl sowie die Aufnahme der Mitwirkungspflichten des Personalrats und der Gleichstellungsbeauftragten. Die Vorlage sieht vor, dass die überarbeitete Betriebssatzung nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen durch den Rat der Stadt Moers beschlossen wird. Es ergeben sich aus der Maßnahme keine Änderungen an den organisatorischen Abläufen oder finanzielle Auswirkungen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 12.02.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 05.02.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 03.02.2025Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen