Kindertagespflege:Ausfalltage und Rückforderungen der Leistungen für den Sachaufwand
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1610 des Fachbereichs 10 befasst sich mit der Regelung von Ausfalltagen sowie der Rückforderung von Leistungen für den Sachaufwand in der Kindertagespflege. Derzeit werden jährlich 30 Tage für Urlaub und Krankheit weitergezahlt, wobei über diese Grenze hinausgehende Tage eine Rückforderung der Geldleistung zur Folge haben. Vertreterinnen der Tagespflegepersonen beantragen eine Erhöhung der Krankheitstage um 15 Tage sowie eine Beschränkung der Rückforderung auf den Anerkennungsbetrag.
Eine Erhöhung der Ausfalltage um 15 Krankheitstage würde bei 153 Tagespflegepersonen eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von 386.455 Euro verursachen. Die Rückforderungen der Sachkosten beliefen sich im Jahr 2022 auf 23.004,37 Euro und im Jahr 2023 auf 31.442,64 Euro. Ein Verzicht auf die Rückforderung der Sachkostenanteile würde jährliche Kosten zwischen etwa 90.882 Euro und 257.154,75 Euro bedeuten.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Anzahl der bisherigen Ausfalltage unverändert zu lassen und weiterhin den vollen Sachkostenzuschuss bei Überzahlungen zurückzufordern. Eine erste Einschätzung der Verwaltung ergibt, dass die Umsetzung der beantragten Maßnahmen einen Bedarf von mindestens einer halben Stelle zur Sachbearbeitung im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe auslösen würde. Die Entscheidung über die Vorlage erfolgt im Jugendhilfeausschuss am 19.09.2024, im Hauptausschuss am 25.09.2024 und im Rat am 01.10.2024.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Enthaltung der Liberalen Union
- 25.09.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister, bei Enthaltung der Fraktion Liberale Union
- 19.09.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
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