Antrag auf Anpassung des Mietkostenzuschusses für Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen vom 20. Juni 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss wird über einen Antrag zur Anpassung des Mietkostenzuschusses für Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen beraten. Der Antrag, der am 20. Juni 2023 von einer Person aus dem Jugendhilfeausschuss sowie von zwei weiteren Kindertagespflegepersonen und deren Angestellten gestellt wurde, fordert eine rückwirkende Anpassung des Zuschusses zum 1. August 2023 an die vom Fachbereich Jugend vorgegebenen Standards.
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Grundlage der aktuellen Bezuschussung ist ein pauschalierter Mietkostenzuschuss pro belegtem Platz, der auf einer kalkulatorischen Fläche von 6 m² pro Kind basiert. Dieser Wert orientiert sich an den Empfehlungen des Landschaftsverbandes Rheinland sowie weiterer Fachverbände für die Spiel-, Schlaf- und Aufenthaltsfläche. Der kommunale Anteil an der Mietkostenpauschale beträgt derzeit 6,39 € pro Kind.
Die Verwaltung führt aus, dass die Pauschalierung pro Platz eine Gleichbehandlung sicherstellt, da dieselbe Quadratmeterzahl auch für nicht im Zusammenschluss tätige Kindertagespflegepersonen zugrunde gelegt wird. Zudem werden bei der Berechnung lediglich die für die Betreuung erforderlichen Flächen berücksichtigt, während zusätzliche Räumlichkeiten wie Küchen oder Abstellräume nicht in die Bezuschussung einfließen. Da die aktuellen Standards bereits die notwendigen Flächen abdecken, sieht die zuständige Fachabteilung keine Veranlassung für eine Anpassung des Zuschusses.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.09.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
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