Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für den Bereich der Kindertagesbetreuung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Moers hat eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für den Bereich der Kindertagesbetreuung vorgelegt. Die Neuregelung umfasst Kindertageseinrichtungen, die Offene Ganztagsschule im Primarbereich sowie die Kindertagespflege. Ziel der Anpassung ist es, die Satzung an aktuelle Entwicklungen in der Sozialgesetzgebung anzupassen und die bestehende Regelung mit Wirkung ab dem 1. August 2023 zu aktualisieren.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Präzisierung der Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände. Zukünftig sollen die Regelungen zur Beitragsermäßigung bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Kinderzuschlag oder Wohngeld analog auf Kinder in der Offenen Ganztagsschule ausgeweitet werden. Damit wird eine Gleichbehandlung mit anderen Betreuungsangeboten angestrebt und der administrative Aufwand für die Eltern durch den Wegfall von Erlassanträgen reduziert.
Zudem wird die Bezeichnung eines Pauschalbetrags durch den Begriff des steuerlichen Werbungskostenpauschalbetrags ersetzt, um künftige Anpassungen bei Änderungen der steuerlichen Freibeträge zu vermeiden. Für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird zudem ein Hinweis aufgenommen, dass die Übernahme des Essensgeldes bei den zuständigen Fachbereichen beantragt werden muss. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Maßnahmen keine tatsächlichen Mindereinnahmen entstehen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung der zuständigen Ausschüsse an den Hauptausschuss und den Rat vor.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 20.09.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 14.09.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
- 11.09.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
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