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Sitzungsvorlage

Radschnellweg (RS1) Duisburg-Moers. Zustimmung zur gewählten Linie/ Vorzugsvariante mit der Führungsform Fahrradstraße für den Teilabschnitt Moers-Innenstadt.

18/313 Fachbereich 8

🟢 Beschlossen 30.04.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei Enthaltung der FDP-Fraktion und Gegenstimmen der AfD-Fraktion

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 18/313 des Fachbereichs 8 befasst sich mit der geplanten Linienführung des Radschnellwegs RS1 für den Teilabschnitt Moers-Innenstadt. Vorgesehen ist die Ausweisung einer Fahrradstraße im Bereich zwischen dem Knotenpunkt Essenberger Straße/Konradstraße und dem Knotenpunkt Asberger Straße/Ruhrorter Straße. Da für eigenständige Radwege die Flächenverfügbarkeit fehlt, ist diese Umgestaltung geplant, was den teilweisen Wegfall öffentlicher Stellplätze im Straßenraum zur Folge hat. Eine durchgeführte Parkraumerhebung weist auf die Notwendigkeit von Kompensationsmaßnahmen hin, wie etwa die Erweiterung von Bewohnerparkzonen oder die Bereitstellung von Bewohnerparkausweisen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt soll die Vorentwurfsplanung zur Kenntnis nehmen und der Linienführung zustimmen, wobei eine Entscheidung bis zum 30. April 2026 angestrebt wird. Im Anschluss sind die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.

Für den etwa 1,8 Kilometer langen ersten Teilabschnitt belaufen sich die Grobkostenschätzungen auf rund 6,4 Millionen Euro. Die Gesamtförderung wird mit 6,08 Millionen Euro veranschlagt, woraus ein Eigenanteil der Stadt von 320.000 Euro resultiert. Der Fördersatz nach FöRi-Nah beträgt 90 Prozent, ergänzt um einen Zuschlag von 5 Prozent für das Gebiet des Kreises Wesel. Ein Förderantrag soll voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 gestellt werden. Für den zweiten Abschnitt des Radschnellwegs, der von der Asberger Straße/Ruhrorter Straße bis zur Rheinbrücke A40 reicht, sind weitere umweltfachliche Gutachten erforderlich, deren Vorbereitung durch die Stadt Duisburg erfolgt, wobei die Stadt Moers am Prozess beteiligt ist.

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