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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- 1.Fragen der Einwohner
- 2.Zur Geschäftsordnung
- 2.1Prüfung der Einladung
- 2.2Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
- 2.3Feststellung von Ausschließungsgründen gem. § 31 GO NRW
- 2.4Anmerkungen zur Tagesordnung
- 3.Zur Niederschrift über die letzte Sitzung vom 22.09.2026
- 4.Bericht der Verwaltung über die Durchführung von Beschlüssen sowie zu Anträgen und Anfragen
- 4.1Liste der offenen Bürgeranträge
- 4.2Beantwortung von Einwohnerfragen
- 4.3Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder
- 5.Bürgerantrag Nr. 2014 – Einrichtung einer BürgersprechstundeZur Vorlage · 18/610 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 18/610 geht es um den Bürgerantrag Nr. 2014, der die Einrichtung einer regelmäßigen persönlichen Bürgersprechstunde bei der Bürgermeisterin der Stadt Moers anregt. Der Antrag sieht vor, monatlich ein Zeitfenster von mindestens fünf Stunden bereitzustellen, in dem nach vorheriger Anmeldung Gesprächstermine von jeweils bis zu 30 Minuten stattfinden können.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und schlägt vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen zur Kenntnis nimmt und die Beratung damit abschließt. Die Verwaltung begrüßt zwar das Ziel, den Austausch zwischen Bürgerschaft und Stadtverwaltung zu fördern, hält eine zusätzliche, zeitlich verbindlich festgelegte monatliche Sprechstunde jedoch nicht für erforderlich oder zweckmäßig.
Als bestehende Kommunikationswege werden bereits mehrmals jährlich öffentliche Bürgersprechstunden an unterschiedlichen Orten im Stadtgebiet sowie die direkte schriftliche Erreichbarkeit der Bürgermeisterin per E-Mail angeführt. Zudem existiert ein Ideen- und Beschwerdemanagement, das telefonisch und per E-Mail erreichbar ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Bürgermeisterin aufgrund ihrer Aufgaben, wie der Leitung der Stadtverwaltung und der Vorbereitung politischer Entscheidungen, auf eine flexible Arbeitsorganisation angewiesen ist. Eine feste monatliche Verpflichtung für Einzelgespräche würde diese Flexibilität einschränken, ohne dass ein zusätzlicher Bedarf gegenüber den vorhandenen Angeboten erkennbar sei. Finanzielle Auswirkungen der Maßnahme werden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 17.11.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung)
- 6.Bürgerantrag Nr. 1965 - Straßenbeleuchtung KarlstraßeZur Vorlage · 18/630 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/630 der Bürgermeisterin befasst sich mit dem Bürgerantrag Nr. 1965, welcher die Straßenbeleuchtung in der Karlstraße zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde zwecks einer Stellungnahme an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet. Die entsprechende Stellungnahme des Unternehmens ist der Vorlage beigefügt.
Es wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beratung zu diesem Vorgang im Ausschuss damit abschließt. Für die Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen vorgesehen. Die Vorlage ist für die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgeranträge am 17. November 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.11.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung)
- 7.Zur Vorlage · 18/522 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/522 der Verwaltung befasst sich mit dem Bürgerantrag Nr. 2006, der eine aktive Beschattung des Bereichs vor dem Rathaus vorsieht. Ziel der Maßnahme ist es, die Temperaturen sowie die UV-Belastung an diesem Standort zu senken.
Das Zentrale Gebäudemanagement führt dazu aus, dass der Vorschlag derzeit auf seine Machbarkeit hin untersucht wird. Dabei werden sowohl denkmalrechtliche als auch haushaltsrechtliche Aspekte in die Prüfung einbezogen. Eine abschließende Entscheidung über die Umsetzung soll erst nach Abschluss dieses Prüfverfahrens erfolgen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme gibt die Verwaltung an, dass die Kosten für eine mögliche Umsetzung erst nach der Identifizierung geeigneter Maßnahmen benannt werden können. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge den Ausführungen der Verwaltung zustimmt und die Behandlung der Eingabe damit abschließt. Der Termin für die Entscheidung im Ausschuss für Bürgeranträge ist für den 17. November 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 17.11.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung)
- 8.Bürgerantrag 2009: Fernkühlungsnetz in MoersZur Vorlage · 18/566 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/566 eine Stellungnahme zum Bürgerantrag 2009 bezüglich eines Fernkühlungsnetzes in Moers vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Behandlung des Bürgerantrags damit abschließt.
Nach Angaben der Verwaltung leisten klimafreundliche Wärme- und Kälteversorgungen einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele. Die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Fernkälteversorgung unterscheiden sich jedoch wesentlich von denen der Fernwärmeversorgung. Ein solches Netz ist vor allem dort sinnvoll, wo eine hohe und kontinuierliche Kältenachfrage auf engem Raum besteht, etwa bei größeren Büro-, Gewerbe- oder Verwaltungsstandorten. Eine ausreichende Anschlussdichte sei in Moers nach derzeitiger Einschätzung nicht in einem Umfang gegeben, der den Aufbau eines stadtweiten Netzes technisch und wirtschaftlich rechtfertigen würde. Zudem sei eine eigenständige Kälteerzeugung und -verteilung mit einem entsprechenden Leitungsnetz erforderlich, welches in Moers derzeit nicht vorhanden ist und nicht ohne Weiteres aus der bestehenden Fernwärmeinfrastruktur entwickelt werden kann.
Zudem wurde von der Verwaltung berichtet, dass nach Rücksprache mit der ENNI bislang keine Nachfragen von größeren Ankerkunden für Fernkühlungsnetze vorliegen, die für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendig wären. Es existieren daher keine Überlegungen zur Umsetzung dieser Technik. Die Stadt Moers tauscht sich in Netzwerken mit Nachbarkommunen über alternative Techniken aus, wobei der aktuelle Schwerpunkt auf der Umsetzung der Maßnahmen aus dem kommunalen Wärmeplan und dem Klimaschutzkonzept liegt.
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- 17.11.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung)
- 9.Bürgerantrag Nr. 2008 - Verkehrszeichen Sandforter Str.Zur Vorlage · 18/594 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 18/594 der Bürgermeisterin befasst sich mit dem Bürgerantrag Nr. 2008, in dem die Art der Aufstellung eines Verkehrszeichens im Bereich der Sandforter Straße beanstandet wurde. Der Antragsteller legte dar, dass die aktuelle Beschilderung nicht den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung entspricht, da Gefahrenzeichen grundsätzlich allein an einem Pfosten zu errichten sind.
Die Verwaltung bestätigt, dass die Ausführungen des Antragstellers bezüglich der Kombination von Gefahrenzeichen und Vorschriftszeichen korrekt sind. Da die Gefahrenzeichen in der Sandforter Straße, wie etwa das Zeichen 114 StVO für Schleuder- und Rutschgefahr in Verbindung mit dem Zusatzzeichen für Schnee- oder Eisglätte, auf punktuelle Gefahrenquellen und nicht auf die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h abzielen, ist die aktuelle Anordnung am Schildermast nicht regelkonform.
Aufgrund dieser Situation hat die Straßenverkehrsbehörde Moers eine Prüfung der Standorte und Kombinationen weiterer Gefahrenzeichen, wie etwa für unebene Fahrbahnen oder Viehtrieb, eingeleitet. Die notwendigen Anpassungen zur rechtskonformen Beschilderung im Bereich der Sandforter Straße wurden bereits durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Der kommunale Dienstleister ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR wurde mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt. Für die Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die Beratungen abschließen.
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- 17.11.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung)
- 10.Beantwortung Bürgerantrag 1765Zur Vorlage · 18/552 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/552 die Beantwortung des Bürgerantrags 1765 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Frage nach dem Einsatz elektrisch versenkbarer Sicherheitspoller zum Schutz von Besuchern bei Veranstaltungen in der Moerser Innenstadt.
Nach Angaben der Verwaltung erfolgt die Sicherung von Veranstaltungen derzeit auf Basis veranstaltungsbezogener Gefährdungsbeurteilungen. Dabei werden die erforderlichen Maßnahmen unter Beteiligung der Ordnungsbehörde, der Feuerwehr, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Die Verantwortung für die Sicherheitskonzepte liegt bei der Moers Marketing. Zur Absicherung werden bereits geeignete Zufahrtssperren eingesetzt, wobei mobile Systeme den Vorteil bieten, die Absicherung flexibel an unterschiedliche Flächen und Rettungswege anzupassen.
Der im Bürgerantrag vorgeschlagene Einbau dauerhafter, elektrisch versenkbarer Poller wird von der Verwaltung nicht befürwortet. Solche Anlagen müssten sowohl den Anforderungen des alltäglichen Verkehrs als auch hohen technischen Sicherheitsstandards für den Schutz gegen gezieltes Befahren entsprechen. Zudem lehnt die Moers Marketing die Kosten für die Unterhaltung solcher Anlagen ab. Ein weiterer Grund gegen die Umsetzung ist die mögliche Unbrauchbarkeit der Sperren bei Veränderungen der Veranstaltungsstrukturen, wie etwa beim Weihnachtsmarkt.
Die Einrichtung versenkbarer Polleranlagen für die Altstadt ist bereits Teil der Planungen zur Neugestaltung der Innenstadt und soll mit der Kanal- und Straßensanierung verknüpft werden, um die Zufahrt zur Fußgängerzone und die Lieferzeiten zu regulieren. Die Verwaltung sieht daher derzeit von der Herstellung zusätzlicher Anlagen für einzelne Veranstaltungen ab. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge den Ausführungen der Verwaltung zustimmt.
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- 17.11.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung)
- 11.BA Nr. 1756 - Zebrastreifen Wilhelm-Schroeder-StraßeZur Vorlage · 18/607 · Sitzungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/607 die Entscheidung zur Einrichtung eines Zebrastreifens in der Wilhelm-Schroeder-Straße auf Höhe des VHS-Gebäudes dargelegt. Hintergrund des Antrags ist die Sicherung der dort querenden Fußgänger.
Nach Ausführungen der Verwaltung ist die Einrichtung eines Zebrastreifens derzeit nicht möglich. Die Wilhelm-Schroerd-Straße ist Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes der Stadt Moers, in dem die Ampelanlagen als „Grüne Welle“ koordiniert sind. Gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dürfen Zebrastreifen nicht auf Straßenabschnitten mit koordinierten Lichtzeichenanlagen eingerichtet werden. Eine Aufhebung der „Grünen Welle“ ist aufgrund der verkehrsbündelnden Funktion der Straße aktuell nicht vorgesehen.
Die Verwaltung führt weiter aus, dass das Queren der Straße auf Höhe des VHS-Gebäudes aufgrund der Tempo-30-Regelung, der geringen Fahrbahnbreite und des übersichtlichen Verlaufs möglich sei. Zudem existieren in zumutbarer Entfernung gesicherte Querungsmöglichkeiten, da der Abstand zwischen der Fußgängerampel am Ostring und der Ampel an der Landwehrstraße rund 200 m beträgt.
Hinsichtlich der Schulwegsicherung wurde festgestellt, dass Schülerinnen und Schüler die Straße auf ihrem direkten Weg kreuzen, was zu Überquerungen auf dem gesamten Abschnitt zwischen Seminarstraße und Landwehrstraße führt. Ein Zebrastreifen würde daher nur eingeschränkt genutzt werden. Eine Erhöhung der Sicherheit durch einen Mittelstreifen sei im Bereich Ostring bis Landwehrstraße aufgrund fehlender Flächen nicht umsetzbar. Im Bereich zwischen Seminarstraße und Ostring ist der Rückbau eines Rechtsabbiegestreifens sowie die Einrichtung einer Mittelinsel geplant, was am 19.11.2026 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt beschlossen werden soll.
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- 17.11.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung)
- 12.Bürgerantrag Nr. 2013 HammerstraßeZur Vorlage · 18/608 · Sitzungsvorlage
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Die Sitzungsvorlage 18/608 der Bürgermeisterin befasst sich mit dem Bürgerantrag Nr. 2013, der die Anordnung des Gehwegparkens in der Hammerstraße thematisiert. Die Antragstellerin bittet in dem Antrag um Auskunft über die Hintergründe der am 28.09.2026 erfolgten Änderung und äußert die Befürchtung, dass durch diese Regelung künftig zu wenige Parkplätze in der Hammerstraße zur Verfügung stehen.
Der Fachbereich 8 führt dazu aus, dass die Hammerstraße gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung als enge Straße einzustufen ist. In solchen Straßen ist das Halten und Parken an unübersichtlichen Stellen unzulässig, sofern eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m nicht gewährleistet ist. Aufgrund des schmalen Straßenquerschnitts auf der Hammerstraße wurden die gesetzlich erforderlichen Breiten unterschritten, wodurch ein Halteverbot am Fahrbahnrand bestand.
Die Verwaltung gibt an, im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens eine Abwägung der maßgebenden Interessen vorgenommen zu haben. Mit der Anordnung des Gehwegparkens wurde ein Ausgleich zwischen der Befahrbarkeit, dem Parkdruck und der Begehbarkeit der Gehwege angestrebt. Die zulässigen Parkflächen sind durch Markierungen und Beschilderung gekennzeichnet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung sowie die Begründung für die Anordnung zur Kenntnis nimmt und die Beratung damit abschließt.
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- 17.11.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung)
- 13.Bürgerantrag Nr. 1990 - Umbenennung einer nach Albert Altwicker benannten Straße – Neubewertung der historischen Person und Entscheidung über das weitere VerfahrenZur Vorlage · 18/632 · Sitzungsvorlage
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Die Verwaltung hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/632 den Bürgerantrag Nr. 1990 zur Umbenennung der Albert-Altwicker-Straße zur Beratung vorgelegt. Der Antrag fordert eine erneute Prüfung der Straßenbenennung auf Basis ergänzter historischer Quellen. Das Stadtarchiv Moers hat seine bisherige Einschätzung zur historischen Person erweitert und bewertet deren Mitwirkung an nationalsozialen Herrschaftsstrukturen als Mitschuld an Verbrechen des Regimes. Eine fortdauernde Ehrung durch die Straßenbenennung wird daher als nicht angemessen eingestuft. Gleichzeitig korrigiert das Stadtarchiv jedoch einzelne Vorwürfe des Bürgerantrags, da eine Beteiligung an Euthanasie-Verbrechen sowie eine missbräuchliche Amtsführung nicht nachgewiesen werden konnten.
Die Verwaltung schlägt vor, ein vorgeschaltetes Beteiligungsverfahren für die Anlieger durchzuführen. Betroffen sind 208 gemeldete Personen sowie 23 auswärtige Eigentümer, 11 Gebäudekomplexe mit 20 Hausnummern, zwei Arztpraxen, ein Architekturbüro und fünf Gewerbebetriebe. Die Befragung soll sowohl schriftlich als auch online erfolgen und die Betroffenen über die historischen Erkenntnisse sowie die praktischen Folgen einer Umbenennung informieren. Für den Versand und die Durchführung der Befragung werden einmalige Aufwendungen in Höhe von 800 Euro veranschlagt. Der Ausschuss für Bürgeranträge soll die Stellungnahme des Stadtarchivs sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und dem vorgeschlagenen Vorgehen zustimmen, womit die Behandlung des Bürgerantrages abgeschlossen wäre.
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Beratungsfolge
- 17.11.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung)
- 14.Bekanntgaben und Kenntnisnahmen
- 15.Anträge und Anfragen von Mitgliedern
- II.Nichtöffentliche Sitzung