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Sitzungsvorlage

Bürgerantrag Nr. 2013 Hammerstraße

18/608 Fachbereich 8

🟡 In Beratung Nächste Station: 17.11.2026 · Ausschuss für Bürgeranträge (6. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 18/608 der Bürgermeisterin befasst sich mit dem Bürgerantrag Nr. 2013, der die Anordnung des Gehwegparkens in der Hammerstraße thematisiert. Die Antragstellerin bittet in dem Antrag um Auskunft über die Hintergründe der am 28.09.2026 erfolgten Änderung und äußert die Befürchtung, dass durch diese Regelung künftig zu wenige Parkplätze in der Hammerstraße zur Verfügung stehen.

Der Fachbereich 8 führt dazu aus, dass die Hammerstraße gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung als enge Straße einzustufen ist. In solchen Straßen ist das Halten und Parken an unübersichtlichen Stellen unzulässig, sofern eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m nicht gewährleistet ist. Aufgrund des schmalen Straßenquerschnitts auf der Hammerstraße wurden die gesetzlich erforderlichen Breiten unterschritten, wodurch ein Halteverbot am Fahrbahnrand bestand.

Die Verwaltung gibt an, im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens eine Abwägung der maßgebenden Interessen vorgenommen zu haben. Mit der Anordnung des Gehwegparkens wurde ein Ausgleich zwischen der Befahrbarkeit, dem Parkdruck und der Begehbarkeit der Gehwege angestrebt. Die zulässigen Parkflächen sind durch Markierungen und Beschilderung gekennzeichnet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Bürgeranträge die Ausführungen der Verwaltung sowie die Begründung für die Anordnung zur Kenntnis nimmt und die Beratung damit abschließt.

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