BA Nr. 1756 - Zebrastreifen Wilhelm-Schroeder-Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/607 die Entscheidung zur Einrichtung eines Zebrastreifens in der Wilhelm-Schroeder-Straße auf Höhe des VHS-Gebäudes dargelegt. Hintergrund des Antrags ist die Sicherung der dort querenden Fußgänger.
Nach Ausführungen der Verwaltung ist die Einrichtung eines Zebrastreifens derzeit nicht möglich. Die Wilhelm-Schroerd-Straße ist Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes der Stadt Moers, in dem die Ampelanlagen als „Grüne Welle“ koordiniert sind. Gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dürfen Zebrastreifen nicht auf Straßenabschnitten mit koordinierten Lichtzeichenanlagen eingerichtet werden. Eine Aufhebung der „Grünen Welle“ ist aufgrund der verkehrsbündelnden Funktion der Straße aktuell nicht vorgesehen.
Die Verwaltung führt weiter aus, dass das Queren der Straße auf Höhe des VHS-Gebäudes aufgrund der Tempo-30-Regelung, der geringen Fahrbahnbreite und des übersichtlichen Verlaufs möglich sei. Zudem existieren in zumutbarer Entfernung gesicherte Querungsmöglichkeiten, da der Abstand zwischen der Fußgängerampel am Ostring und der Ampel an der Landwehrstraße rund 200 m beträgt.
Hinsichtlich der Schulwegsicherung wurde festgestellt, dass Schülerinnen und Schüler die Straße auf ihrem direkten Weg kreuzen, was zu Überquerungen auf dem gesamten Abschnitt zwischen Seminarstraße und Landwehrstraße führt. Ein Zebrastreifen würde daher nur eingeschränkt genutzt werden. Eine Erhöhung der Sicherheit durch einen Mittelstreifen sei im Bereich Ostring bis Landwehrstraße aufgrund fehlender Flächen nicht umsetzbar. Im Bereich zwischen Seminarstraße und Ostring ist der Rückbau eines Rechtsabbiegestreifens sowie die Einrichtung einer Mittelinsel geplant, was am 19.11.2026 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt beschlossen werden soll.
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Beratungsfolge
- 17.11.2026anstehend
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