Änderung der Parkgebührenordnung zur Erhebung der Umsatzsteuer an selbständigen Parkflächen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Moers hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/524 einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Parkgebührenordnung vorgelegt. Hintergrund ist die bevorstehende Umsatzsteuerpflicht für selbstständige Parkflächen ab dem 1. Januar 2027, da die bisherige Übergangsfrist für juristische Personen des öffentlichen Rechts nach aktuellem Kenntnisstand nicht erneut verlängert wird.
Um die zu erwartende Steuerlast von rund 533.891,68 Euro abzufangen und die Erträge aus Parkgebühren stabil zu halten, sieht der Vorschlag eine Anpassung der Tarife vor. Da eine direkte Aufschlagung der Umsatzsteuer auf die bestehenden Preise technisch nicht praktikabel wäre, sollen die Gebühren auf runde Beträge angehoben werden. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen unter anderem die Tarife A, B und C, die jeweils um 20 Prozent steigen sollen. Bei Tarif D ist eine Erhöhung der Wochengebühr auf 12,00 Euro und der Monatsgebühr auf 34,00 Euro vorgesehen. Der Tarif E, der den Park-and-Ride-Bereich am Bahnhof Moers betrifft, soll zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs unverändert bleiben.
Durch die Anpassung wird eine Steigerung der Umsatzerlöse um etwa 568.873,42 Euro prognostiziert, was die Steuerlast sowie erwartete Mehrkosten für die Leerung der Parkscheinautomaten decken soll. Die zuständige Fachabteilung plant, die entsprechende Änderung der Satzung im nächsten Sitzungslauf durch die Gremien zu führen, damit die neuen Gebühren zum 1. Januar 2027 wirksam werden können.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen bei Gegenstimme der FDP-Fraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke Liste
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