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Sitzungsvorlage

Externe Begutachtung der Feuerwehr Moers sowie Fortschreibung der Brandschutzbedarfspläne von 2012 und 2006 hier: Sonstige Maßnahmen, Katastrophenschutz, kommunales Krisenmanagement, Investitionen

17/787 Fachbereich 5

🟢 Beschlossen 28.09.2022 · Rat (15. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister, bei Enthaltung der Fraktion Die FRAKTION

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/787 des Fachbereichs 5 befasst sich mit der externen Begutachtung der Feuerwehr Moers sowie der Fortschreibung der Brandschutzbedarfspläne aus den Jahren 2006 und 2012. Der Beschlussvorschlag sieht Maßnahmen zur Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans vor, welche die Investitionsplanung für Fahrzeuge, den Katastrophenschutz sowie das kommunale Krisenmanagement umfassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist der Sanierungs- und Erweiterungsbedarf der Hauptfeuer- und Rettungswache, wobei ein Neubau südlich der Innenstadt vorgeschlagen wird. Zudem werden die Standorte der Einheiten Asberg, Scherpenberg und Kapellen sowie die Neukonzeptionierung der unabhängigen Löschwasserversorgung thematisiert.

Zur Stärkung des Katastrophenschutzes angesichts klimatischer Veränderungen und drohender Energiekrisen sollen in Feuerwehrgerätehäusern sogenannte Leuchtturmpunkte als Anlaufstellen für die Bevölkerung etabliert werden. Geplante Anschaffungen umfassen unter anderem Löschfahrzeuge für den Katastrophenschutz, Gerätewagen für die Logistik, eine Drohne sowie mobile Notstromaggregate. Die Umsetzung der Zwei-Wachen-Struktur soll durch die Bereitstellung von Hilfeleistungslöschfahrzeugen, Drehleitern und Einsatzleitwagen an beiden Standorten sichergestellt werden.

Die Investitionsplanung für Fahrzeuge und Geräte sieht für den Zeitraum von 2022 bis 2027 jährliche Summen zwischen 775.000 € und 1.010.000 € vor. Die Planung beinhaltet diverse Ersatzbeschaffungen, wobei die Verwaltung mit Preissteigerungen von über 30 % und verlängerten Lieferzeiten von mindestens zwei Jahren rechnet. Der Einsatz von Elektrofahrzeugen wird derzeit nur für Kleinfahrzeuge befürwortet. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 28.09.2022 vorgesehen.

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