Anpassung der Finanzierung der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1040 des Fachbereichs 10 befasst sich mit der Anpassung der Finanzierung der Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII in Moers. Derzeit werden 585 Kinder von 185 Kindertagespflegepersonen betreut, was einer Versorgungsquote von etwa 48 % im U3-Bereich entspricht. Neben den jährlichen Landeszuschüssen und den nach Qualitätsstufen variierenden Stundensätzen sieht die Vorlage einen einmaligen Aufschlag zur Abfederung der Energiekosten in Höhe von 80,05 Euro pro Betreuungsplatz vor.
Ein zentraler Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Einführung eines Mietkostenzuschusses für Kindertagespflegepersonen, die angemietete Räumlichkeiten nutzen, sowie für Großtagespflegestellen. Vorgeschlagen wird ein Zuschuss von 6,39 Euro pro Quadratmeter. Für eine Kindertagespflege mit fünf Plätzen auf 30 Quadratmetern würde dies einen jährlichen Betrag von 2.300,40 Euro bedeuten, während eine Großtagespflege mit neun Plätzen auf 54 Quadratmetern einen Betrag von 4.140,72 Euro pro Jahr erhielte.
Bei der aktuellen Anzahl von neun Kindertagespflege- und zwölf Großtagespflegestellen in angemieteten Räumen ergibt sich eine jährliche Fördersumme von etwa 70.400 Euro. Die Vorlage weist darauf hin, dass der Sachkostenanteil in Moers mit 2,29 Euro pro Stunde über dem Bundesdurchschnitt sowie über den Werten umliegender Städte liegt. Der Rat wird gebeten, die erforderlichen Mittel in den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen. Die Beratungsfolge sieht Vorberatungen im Jugendhilfeausschuss und im Hauptausschuss sowie die Entscheidung im Rat vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.05.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 17.05.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 11.05.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
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