Lärmaktionsplan (Stufe 4) der Stadt Moers gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie - Beschluss des Lärmaktionsplans
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1571 des Fachbereichs 6 befasst sich mit dem Beschluss des Lärmaktionsplans der Stadt Moers gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt empfiehlt dem Rat, den Plan zu verabschieden und die Verwaltung mit der Umsetzung von Minderungsmaßnahmen für Straßenabschnitte zu beauftragen, die Grenzwerte von 70 dB(A) am Tag bzw. 60 dB(A) in der Nacht überschreiten. Die Planung basiert auf Lärmkarten aus dem Jahr 2024, die auf Verkehrszählungen an 55 Knotenpunkten beruhen.
Die Verwaltung schlägt für verschiedene Bereiche spezifische Maßnahmen vor. In der Unterwallstraße wird eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h empfohlen, wobei nach Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 220 eine Ausweitung der Maßnahme geprüft werden soll. Für die Augustastraße wird eine vordringliche Umplanung im Straßen- und Wegekonzept sowie die Ausweitung des bestehenden Nacht-Tempolimits auf den ganzen Tag vorgeschlagen. In der Xantener Straße sowie im Bereich Xantener Straße/Uerdinger Straße werden ebenfalls Reduzierungen der Lärmbelastung angestrebt.
Weitere Maßnahmen umfassen die Einführung nächtlicher Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h in den Bereichen Uerdinger/Düsseldorfer Straße, Römerstraße I und Römerstraße II. In der Römerstraße I werden zudem passive Schallschutzmaßnahmen als Option aufgeführt. Der Schutz bestehender ruhiger Gebiete, wie etwa des Schlossparks oder Jungbornparks, soll durch die Festlegung als Vorrangflächen im Umweltleitplan erfolgen. Zudem ist die Prüfung lärmmindernder Straßenbeläge bei künftigen Umbaumaßnahmen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen – mit dem Bürgermeister
- 12.09.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
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