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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 220 der Stadt Moers, Mitte (Unterwallstraße) I. Beschluss des angepassten städtebaulichen Konzepts und der Änderung des Bebauungsplanentwurfs II. Beschluss über die wesentlichen Inhalte des noch abzuschließenden Städtebaulichen Vertrags

17/1952 Fachbereich 6

ℹ Zur Kenntnis genommen 30.06.2025 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (25. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/1952 des Fachbereichs 6 sieht die Anpassung des städtebaulichen Konzepts sowie die Änderung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 220 für die Unterwallstraße in Moers vor. Ziel der Planung ist die Entwicklung einer urbanen Fläche, die Wohnnutzung und Gewerbe kombiniert. Hintergrund der Anpassung ist der Ausstieg der bema group sowie das Ende des Interessenbekundungsverfahrens durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. Die geänderte Planung soll als Grundlage für ein neues Bieterverfahren dienen, dessen Abschluss für Anfang 2026 erwartet wird.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt soll den Änderungen am Konzept und am Bebauungsplanentwurf zustimmen und die Verwaltung mit der Übermittlung an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW beauftragen. Zudem sollen die wesentlichen Inhalte eines noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrags beschlossen werden. Dieser Vertrag umfasst unter anderem den Rückbau des ehemaligen Finanzamts, die Errichtung von mindestens 25 Prozent gefördertem Wohnraum sowie die Übernahme von Kosten für eine öffentliche Grünfläche. Der Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften soll die Vorlage zur Kenntnis nehmen.

Nach der Ermittlung eines Investors sollen dieser und die Verwaltung die Planungen weiter qualifizieren, um einen neuen Offenlagebeschluss zu erwirken und das Bebauungsplanverfahren abzuschließen. Für die Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet. Die Vorlage enthält verschiedene Anlagen, darunter Entwürfe zur Planzeichnung, zu den textlichen Festsetzungen sowie eine Übersicht der Vertragsinhalte. Die Unterzeichnung der Unterlagen erfolgt durch den Technischen Beigeordneten sowie den Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer.

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